Zwar trifft es zu, dass Professorinnen und Professoren in der Regel später verbeamtet werden als andere Bedienstete des Landes. Jedoch führt dies gerade nicht dazu, dass sie hinsichtlich ihrer Versorgung schlechter gestellt wären.
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Nach der aktuellen Rechtslage in Bayern ist ein sogenannter „integrierter Bachelor“, der automatisch ohne eigenständigen Studiengang verliehen wird, nicht vorgesehen. Gleichzeitig besteht bereits heute die Möglichkeit, einen Bachelorabschluss mit rechtswissenschaftlichem Bezug zu erwerben.
Dieses Thema ist noch in de Abstimmung mit unserem Koalitionspartner
Die Pflicht zur Erfassung besteht bereits kraft Gesetzes, die konkrete organisatorische Umsetzung liegt jedoch im Ermessen der jeweiligen Hochschule, solange keine landesweiten oder neuen bundesweiten Vorgaben existieren
Entscheidend sind Verbesserungen für die Beschäftigten im wissenschaftlichen Betrieb der Bundesrepublik Deutschland in drei Handlungsfeldern:
Wir als SPD-Fraktion werden uns für eine Weiterführung des Garantiefonds Hochschule oder ein Nachfolgemodell einsetzen.