Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Die konkrete Ausgestaltung der juristischen Hochschulausbildung und damit auch die Frage nach der Einführung eines integrierten Bachelorabschlusses liegt im Wesentlichen in der Zuständigkeit der Länder und der jeweiligen Hochschulen.
Ich versichere Ihnen, dass ich mich weiterhin für eine faire und zukunftsorientierte Lösung einsetzen werde
Bayern legt traditionell großen Wert auf das bewährte Staatsexamenssystem und die Qualitätssicherung durch klar strukturierte Studiengänge
Überlegungen, in Bayern aus Kostengründen juristische Fakultäten zusammenzulegen, werden im Bayerischen Staatsministerium der Justiz nicht diskutiert.