Fragen und Antworten
Nach der aktuellen Rechtslage in Bayern ist ein sogenannter „integrierter Bachelor“, der automatisch ohne eigenständigen Studiengang verliehen wird, nicht vorgesehen. Gleichzeitig besteht bereits heute die Möglichkeit, einen Bachelorabschluss mit rechtswissenschaftlichem Bezug zu erwerben.
Ende-zu-Ende-Verschlüsselung darf nicht aufgeweicht werden, ein verpflichtendes „Client-Side-Scanning“ kommt für uns nicht infrage.
Die konkrete Entscheidung, ob in Nürnberg eine Fläche als Grünfläche erhalten oder für den Straßenbau genutzt wird, liegt in der Zuständigkeit der Stadtverwaltung und des Stadtrats.
Der Ausbau des Frankenschnellwegs ist nach langen Verfahren inzwischen höchstgerichtlich bestätigt, sodass es nun gilt, dieses Urteil zu akzeptieren.