Warum hat die Bundesregierung unter Friedrich Merz die neue Genehmigungspflicht für Auslandsreisen (§ 3 WPflG) nicht transparent kommuniziert und wann wird diese Freiheitsbeschränkung aufgehoben?
Sehr geehrter Abgeordneter,
durch das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz müssen Männer zwischen 17 und 45 Jahren seit Januar 2026 für Auslandsaufenthalte über drei Monate eine Genehmigung der Bundeswehr einholen. Dies wurde bei der Verabschiedung des Gesetzes kaum kommuniziert, obwohl es ein massiver Eingriff in die Freizügigkeit ist.
Ich möchte von Ihnen wissen:
Warum wurde diese bürokratische Hürde nicht transparent als Teil der Reform benannt?
Wie bewerten Sie die Verhältnismäßigkeit dieser Pflicht für Bürger, die keinen aktiven Dienst leisten?
Werden Sie sich für eine Rücknahme dieser Regelung einsetzen, um die Freiheit der Bürger zu schützen und unnötige Bürokratie abzubauen?
Über eine konkrete Antwort freue ich mich.
Sehr geehrte Frau G.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und die darin angesprochenen Fragen zum Wehrpflichtgesetz.
Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass es sich beim Wehrrecht und damit auch beim Wehrpflichtgesetz ausschließlich um Bundesrecht handelt. Die Gesetzgebungskompetenz liegt beim Deutschen Bundestag. Als Abgeordneter des Bayerischen Landtags habe ich daher weder ein unmittelbares Mitwirkungs- noch Entscheidungsrecht bei entsprechenden gesetzlichen Änderungen auf Bundesebene.
Unabhängig davon kann ich nachvollziehen, dass die von Ihnen angesprochene Regelung bei vielen Bürgern Fragen aufwirft. Gerade wenn staatliche Vorgaben persönliche Freiheitsrechte – etwa bei längeren Auslandsaufenthalten – berühren, ist eine transparente Kommunikation besonders wichtig. Bürger müssen nachvollziehen können, welche Änderungen beschlossen werden und welche konkreten Auswirkungen diese im Alltag haben.
Die Begründung des Bundesgesetzgebers liegt nach meinem Verständnis vor allem in organisatorischen und sicherheitspolitischen Erwägungen im Zusammenhang mit einer möglichen Reaktivierung wehrrechtlicher Strukturen. Gleichzeitig gilt aber selbstverständlich: Jede staatliche Regelung muss verhältnismäßig bleiben und darf nicht zu unnötiger Bürokratie führen.
Insbesondere bei Personen, die keinen aktiven Wehrdienst leisten, ist daher aus meiner Sicht sorgfältig abzuwägen, ob Umfang und Ausgestaltung solcher Genehmigungspflichten angemessen sind. Diese Diskussion wird auf Bundesebene geführt werden müssen.
Ihre Kritik und Ihre Bedenken werde ich gerne an die zuständigen Bundestagsabgeordneten weitergeben, da dort letztlich über mögliche Änderungen oder Anpassungen entschieden wird.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Kohler, MdL
