Frage an Andreas Schockenhoff bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Portrait von Andreas Schockenhoff
Andreas Schockenhoff
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Andreas Schockenhoff zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Stephan M. •

Frage an Andreas Schockenhoff von Stephan M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Schockhoff,

können Sie bitte noch auf folgende Frage von . F. K. . konkret antworten.

Es wird bei den Verfechtern der Sperren immer wieder auf Erfahrungen in anderen Ländern verwiesen. Diese zeigen aber, dass die Sperrlisten unwirksam sind [3] und viele der erfassten Seiten nichts mit Ki.-Po. zu tun hatten. Desweiteren ließ sich ein großer Teil der legitim gesperrten Seiten mit einem einfachen Brief an den Provider entfernen [4]. Außerdem war der überwältigende Großteil der Angebote in befreundeten Ländern vorzufinden [5]. Halten Sie die Einführung einer Sperr-Infrastruktur trotzdem für angemessen?

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Magg

[3] http://www.focus.de/magazin/kurzfassungen/f_aid_384873.html
[4] http://www.carechild.de/news/politik/internetzensur_carechild_versuch_blamiert_deutsche_politiker_566_1.html
[5] http://scusiblog.org/?p=463

Portrait von Andreas Schockenhoff
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Magg,

der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat inzwischen mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen Union und SPD umfangreiche Änderungen am Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet beschlossen. Diese Änderungen halte ich für sinnvoll und unterstütze den vorliegenden Gesetzentwurf.

So soll aus dem ursprünglich als Änderung des Telemediengesetzes eingebrachtem Entwurf jetzt ein eigenständiges "Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen" werden.

Die Koalition änderte gegenüber dem Ursprungsentwurf im "Zugangserschwerungsgesetz", dass die Aufnahme in die Sperrliste nur erfolgen darf, wenn Maßnahmen zur Löschung der Inhalte nicht möglich oder nicht erfolgversprechend sind. Nutzer, die zu den gesperrten Seiten wollen, werden auf eine Seite mit einem "Stopp"-Schild umgeleitet. Verkehrs- und Nutzerdaten dürfen jedoch nicht zu Zwecken der Strafverfolgung genutzt werden.

Neu ist auch der Ausschluss von zivilrechtlichen Ansprüchen gegen Internet-Dienstanbieter, die aufgrund der Sperrliste Seiten sperren. Die Sperrliste soll darüber hinaus von einem unabhängigen Expertengremium, das beim Bundesbeauftragten für Datenschutz eingerichtet werden wird, regelmäßig kontrolliert werden. Wenn das Gremium mehrheitlich gegen eine Sperrung votiert, muss diese Seite aus der Sperrliste genommen werden. Darüber hinaus wird das Gesetz befristet und soll am 31. Dezember 2012 wieder außer Kraft treten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Andreas Schockenhoff