Frage an Andreas Schockenhoff bezüglich Soziale Sicherung

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Andreas Schockenhoff
CDU
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Frage von Günter T. •

Frage an Andreas Schockenhoff von Günter T. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Schockenhoff,
die Schulden des Staates steigen und steigen. Für die Altersversorgung für Abgeordnete von Bund und Ländern muss der Steuerzahler aufkommen, statt vom eigenem Einkommen, welches sicherlich nicht gerade gering ausfällt. Einige der Privilegien vor allem während der Pension sind bei der finanziellen Situation auch nicht mehr zeitgemäß. Für den Wähler, so auch für mich als seitheriger CDU Wähler und zukünftiger Rentner, hat es mehr und mehr den Anschein, dass auch andere für die Wähler unverständliche Bezüge trotz der Hochverschuldete Staatskasse stur beibehalten werden, während die gesetzlich Versicherten zukünftig weitere Einbußen hinnehmen müssen. Wie stehen Sie dazu und wann wird endlich etwas dagegen unternommen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Trautmann,

herzlichen Dank für Ihre Frage.

Gemäß Artikel 48 Absatz 3 Satz 1 unseres Grundgesetzes sollen die Abgeordneten des Bundestages eine „angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung“ erhalten.

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Deutsche Bundestag selbst über jede Erhöhung der Entschädigung durch Gesetz entscheiden muss. Damit sind Höhe und Verfahren stets transparent und für alle nachvollziehbar.

Die von Ihnen angesprochene Alters- und die Hinterbliebenenversorgung für die Abgeordneten und ihre Familien ist ebenfalls Bestandteil des Anspruchs auf angemessene Entschädigung nach dem Grundgesetz.

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages erhalten gegenwärtig eine öffentlich-rechtliche Altersversorgung. Dieses Modell wurde gewählt, weil es die auch für andere öffentliche Ämter in der Bundesrepublik ebenfalls eingeführte Versorgungsform ist. Die Altersentschädigung der Abgeordneten ist im Gegensatz zu einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung voll zu versteuern; private Erwerbseinkünfte vor Vollendung des 67. Lebensjahres werden voll auf die Altersentschädigung angerechnet.

Seien Sie versichert: Ich bin mir meiner Verantwortung hinsichtlich der Höhe und der Angemessenheit der Abgeordnetenentschädigung gegenüber der Öffentlichkeit bewusst.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schockenhoff