Frage an Andreas Schockenhoff bezüglich Finanzen

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Andreas Schockenhoff
CDU
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Frage von Jörg van der H. •

Frage an Andreas Schockenhoff von Jörg van der H. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Hr. Schockenhoff,

warum wird immer beim Bürger gespart bzw. ihm die Last der Steuern aufgedrückt?
Wann fangen unsere Politiker endlich einmal an bei sich zu sparen?
Z.B bei den Diäten, Halbierung des Parlamentes auf 300 Abgeordnete oder die Halbierung der Länderparlamente.
Wann bekommen die Bürger endlich wieder Geld in die eigene Tasche und nicht in die der Politiker?
Es wird Zeit dass das Volk in Deutschland wieder atmen kann, denn ohne Geld kein Konsum!!!!
Und ohne Konsum keine florierende Wirtschaft!!!!

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr von der Heiden,

vielen Dank für Ihre Nachricht über Abgeordnetenwatch. Wenn Sie den Koalitionsvertrag und die bisherige Umsetzung dieser Vereinbarung der Koalitionsfraktionen lesen, sehen Sie, dass die Haushaltskonsolidierung erklärtes Ziel der Großen Koalition ist. Die Unionsfraktion sieht den Schuldenabbau und die Senkung der Neuverschuldung ist auf´s Engste verknüpft mit dem Wirtschaftsaufschwung und der damit verbundenen Schaffung neuer Arbeitsplätze. Das diesjährige Frühjahrsgutachten der fünf führenden Wirtschaftsforschungsinstitute beweist, dass diese Konsolidierungspolitik Früchte trägt.

Was das von Ihnen angesprochene Thema der Abgeordnetendiäten und insbesondere der in der Öffentlichkeit kritisch beobachteten Diätenerhöhung anbetrifft, so ist der Hintergrund Folgender:

Die Entwicklung der Diäten folgt einer festen Bezugsgröße. Bereits vor 15 Jahren wurde aufgrund der Empfehlung einer unabhängigen Kommission festlegt, dass die Mitglieder des Deutschen Bundestages wie Oberbürgermeister mittlerer Städte bzw. wie einfache Richter an obersten Bundesgerichten besoldet werden sollen. Diese Bezüge entsprechen der Gruppe 6 der Bundesbesoldungsordnung (B 6).

Diese Bezugsgröße wurde aber nie erreicht, weil die Abgeordneten wiederholt -- zuletzt in den Jahren 2003 bis 2007 -- freiwillig auf eine Anpassung ihrer Bezüge verzichtet haben. Das ist leider in der Öffentlichkeit kaum bekannt.

2007 hat der Deutsche Bundestag beschlossen, dass die Abgeordnetenbezüge in zwei Stufen an die Bezugsgröße B 6 herangeführt werden, und zwar zum 1. Januar 2008 und zum 1. Januar 2009. Wohlgemerkt: Es handelte sich hier nicht um eine Erhöhung, sondern um die Heranführung der Diäten an eine schon seit langem feststehende Bezugsgröße.

Jetzt steht in der Tat eine Erhöhung der Diäten an. Diese resultiert aus dem Ergebnis der Tarifverhandlungen für die Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst. Dem Deutschen Bundestag liegt ein Gesetz zur Beschlussfassung vor, wonach das Ergebnis wirkungsgleich auf die Beamten und Pensionäre des Bundes übertragen werden soll. Damit steigen dann auch die B6-Gehälter, und zwar um 3,63 Prozent zum 01. Januar 2008 und um 2,68 Prozent zum 01. Januar 2009.

Diese tarifliche Anpassung wird der Deutsche Bundestag auch für die Bezüge der Abgeordneten übernehmen. Allerdings mit zwei wesentlichen Unterschieden:

1. Die Anpassung soll um ein Jahr zeitverzögert vorgenommen werden, also zum 01. Januar 2009 und zum 01. Januar 2010.

2. Die im Tarifabschluss für Januar 2009 vorgesehene einmalige Zahlung von 225 Euro wird *nicht* übernommen.

Die Abgeordneten müssen diese Anpassung selbst beschließen. So steht es im Grundgesetz, und so hat auch das Bundesverfassungsgericht wiederholt vorgegeben. Dem Parlament ist es nicht gestattet, diese verbindliche Entscheidung auf eine andere Stelle außerhalb des Bundestages wie etwa eine Expertenkommission zu übertragen. Das Gericht hat außerdem geurteilt, dass die Entschädigung nicht an die Beamtenbesoldung gekoppelt werden darf. Aus diesen Gründen beschließt der Bundestag in einem transparenten, vor den Augen der Öffentlichkeit stattfindenden Verfahren im Plenum über die Höhe seiner Entschädigung. Von "Selbstbedienung" kann deshalb keine Rede sein.

Zu den Kosten des Parlaments möchte ich auf den Haushaltsansatz für den Bundestag im vergangenen Jahr hinweisen. 2007 sah der Einzelplan für den Deutschen Bundestag ein Ausgabevolumen von 595 Mio.Euro vor - das entspricht ungefähr 7,23 Euro pro Kopf der Bevölkerung. Von den 595 Mio. Euro entfielen 50 Mio. Euro auf die Abgeordnetenenschädigung.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schockenhoff