Frage an Andreas Schönberger bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

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Andreas Schönberger
PBC Partei Bibeltreuer Christen
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Frage von Bruno K. •

Frage an Andreas Schönberger von Bruno K. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrter Herr Schönberger,

ich bin seit 10 Jahren im Bereich Jungenförderung engagiert. Deshalb aus diesem Bereich meine Fragen an Sie:

1. Jungen haben heute schlechtere Bildungserfolge und schlechtere Zukunftsperspektiven als Mädchen. Trotzdem wird dieser Thematik in der politischen Praxis noch zu wenig Bedeutung beigemessen. Ist Ihrer Meinung nach die gezielte Förderung von Jungen im Bildungswesen für Europa ein wichtiges Thema und wenn ja, wie werden Sie sich dafür einsetzen?

2. In fast allen europäischen Staaten wurden die Pflichtdienste für Männer (Wehrpflicht, Zivildienst) ausgesetzt oder abgeschafft. In Deutschland ist man dazu noch nicht bereit. Sind Sie für den Beibehalt oder für die Abschaffung dieser Pflichtdienste?

3. Soll in Deutschland - so wie europaweit Standard - das gemeinsame Sorgerecht auch für nicht miteinander verheiratete Eltern ab Geburt ihres Kindes bzw. ab Vaterschaftsanerkennung eingeführt werden und sollten Kinder ein grundgesetzlich verankertes Recht auf Erziehung durch ihre beiden Eltern erhalten?

Für eine Antwort wäre ich dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bruno Köhler

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Antwort von
PBC Partei Bibeltreuer Christen

Sehr geehrter Herr Dr. Köhler,

vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Politik und für Ihre Fragen, auf die ich Ihnen gerne antworten werde:

zu 1.) Sie schreiben, Jungen hätten heute schlechtere Zukunftsaussichten als Mädchen. Erlauben Sie mir eine Gegenfrage: In Bezug worauf haben sie diese schlechten Aussichten? Beruf und Karriere sind nicht alles! Der beste Schutz vor einem "gescheiterten" Leben, einem Leben, das sein Ziel verfehlt, ist nach unserer Überzeugnung die Bereitschaft junger Menschen, sich für Gott und Sein Wort zu öffnen.

Die PBC hat das Ziel, Gottes ewig gültiges Wort zur Richtschnur nicht nur für das private Leben der Bürger, sondern auch für die Politik unseres Landes werden zu lassen.
In der Heiligen Schrift lesen wir u.a.:
"Dann sprach Gott zu der Frau: "Mit großer Mühe und unter Schmerzen wirst du Kinder zur Welt bringen. Du wirst dich nach deinem Mann sehnen, doch er wird über dich herrschen." Und zu Adam sprach er: "Weil du auf deine Frau gehört und von der verbotenen Frucht gegessen hast, soll der Ackerboden deinetwegen verflucht sein. Dein ganzes Leben lang wirst du dich abmühen, um dich davon zu ernähren." (1. Mose 3,16 f.).
Gott hat also für Männer und Frauen unterschiedliche Aufgaben vorgesehen. Ferner gibt es unterschiedliche Berufungen, die Gott für einzelne Menschen bereit hat.
Wir lehnen als Christen alle Versuche ab, den grundgesetzlichen Schutz, den Ehe und Familie genießen, anzutasten.
Dieser Schutz ist in Artikel 6 des Grundgesetzes formuliert. Die Väter des Grundgesetzes hätten sicher nicht im Traum daran gedacht, dass einmal sogenannte eheähnliche Verbindungen oder Verbindungen zwischen Gleichgeschlechtlichen der Ehe gleichgestellt werden sollen, wie wir es heute erleben bis hin zu dem aktuellen Vorstoß der Bundesjustizministerin Zypries, homosexuellen Paaren das Adoptionsrecht zuzuerkennen. Sie möchte ausloten, ob es dafür einen gesellschaftlichen Konsens gibt. Und da müssen wir antworten: Nein, darüber gibt es keinen gesellschaftlichen Konsens, da wir als Christen aufgrund unseres Bibelverständnisses ein solches Vorhaben ablehnen müssen. Hinter solchen Vorhaben, die es auch auf europäischer Ebene gibt, steht die sogenannte "Gender"-Ideologie, wonach eigentlich alle Menschen nicht nur gleichberechtigt sein sollen - was wir auch befürworten - sondern "gleich"! Damit ist gemeint, dass alle Unterschiede im Wesen und im Verhalten von Mann und Frau anerzogen seien. Von Natur aus seinen wir eigentlich alle "gleich" und so soll nun jeder nach seinem Gutdünken seine sexuelle Orientierung auswählen bis hin zu Geschlechtsumwandlungen. Ziel ist, so wörtlich, eine "echte Wahlfreiheit"! Dem soll auch von staatlicher Seite Rechnung getragen werden. Diese Gender-Ideologie soll nun in allen Verwaltungen, Ministerien und Institutionen umgesetzt werden - auf Kosten der Steuerzahler, die die damit zusammenhängenden (ich nenne es einmal provozierend) Erziehungs- und Überwachungskosten aufbringen müssen; es hängt ein großer Bürokratieapparat dran? Ein biblisches Verständnis von Ehe und Familie hat hier keinen Platz mehr. Aber die Frage muss erlaubt sein, ob es nicht vielleicht doch besser wäre, wenn ein Kind einen Vater und eine Mutter hat, anstatt z.B. zwei Väter, was ja durch das Adoptionsrecht für Homosexuelle ermöglicht werden soll. Es ist wichtig, dass jemand noch solche Fragen stellt. Wir stellen sie. "Gender Mainstreaming", wie es auch genannt wird, ist also ein gigantisches Umerziehungsprojekt, das Frauen und Männern ihre natürliche, angeborene Geschlechtsidentiät aberziehen will. "Mainstreaming" bedeutet "in den Hauptstrom bringen", das bedeutet, dass die Gender-Ideologie zum zentralen Bestandteil bei allen staatlichen Entscheidungen und Handlungen gemacht werden soll. Man will den "neuen Menschen" schaffen, mit beliebigem geschlechtlichem Verhalten ? ohne dass es Beweise für die Richtigkeit der Hypothesen gibt, die dieser Ideologie zu Grunde liegen. Dass man eine solche Ideologie vom christlichen Standpunkt aus nicht gutheißen kann, versteht sich von selbst. In der Praxis bedeutet "Gender Mainstreaming" auch, dass einseitig die Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt gefördert werden soll und demgegenüber Frauen auch finanziell benachteiligt werden, die sich längere Zeit der Erziehung ihrer Kinder widmen wollen. "Gender Mainstreaming" wurde bereits 1997 zum offiziellen Ziel der Gleichstellungspolitik der Europäischen Union und ist auch in der neuen EU-Verfassung festgeschrieben, wo es wörtlich heißt (Art. 2): "Die Werte der Union sind allen Mitgliedsstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet". Als auf der vierten Weltfrauenkonferenz in Peking die Gender-Zielsetzung festgeschrieben wurde, haben sich insbesondere die Vertreterinnen von Staaten der Entwicklungsländer dagegen gewehrt und in der Gender-Ideologie einen direkten Angriff auf ihre Werte, Kulturen und Traditionen gesehen. Der deutsche Soziologe Gerhard Amendt verurteilt die Gender-Ideologie als "Identitäts-Verwirrung und -zerstörung, die zu pathologischen Zuständen führen müsse, die als leidvolle Desorientierung erlebt werden". Auch wir von der PBC fordern die Abkehr von der Gender-Ideologie und Beendigung der staatlichen Finanzierung von Gender-Programmen, die mittlerweile so skurrile Stilblüten treiben, wie Sie, sehr geehrter Herr Dr. Köhler, sie beschrieben haben.

Abgesehen von den hier beschriebenen grundsätzlichen Bedenken, die ich gegen die Gender-Ideologie habe, sehe ich ein Problem darin, dass sich die Frauenförderung mittlerweile verselbständigt und teilweise nun umgekehrt zu einer Benachteiligung von Jungen und Männern geführt hat.

Darum gilt: Gleichberechtigung - JA! Aber grenzenlose "Gleichheit" mit skurrilen und teuren Gender-Programmen - NEIN!

zu 2.) Wir respektieren die Entscheidung junger Männer, die als Soldaten der Bundeswehr (Grundwehrdienst) oder als Zivildienstleistende in ihrem Einsatz einen Dienst für Frieden und Freiheit sehen.
Ich trete in gleicher Weise für ein verpflichtendes Soziales Jahr für junge Frauen ein. Die Pflicht soll enden, sofern und sobald eine Frau Mutter bzw. ein Mann Vater wird.

zu 3.) Zum Schutz der Ehe und im Interesse der Kinder tritt die PBC für eine Erschwerung der Ehescheidung ein. Der zunehmend hohen Scheidungsrate in unserem Volk mit den vielen psychisch kranken Scheidungsopfern und scheidungsgeschädigten Kindern muss mit allen Mitteln entgegengewirkt werden.
Die gegenwärtige Situation, dass viele Väter für ihre Kinder zwar unterhaltszahlungspflichtig sind, ihnen ein Kontakt zu ihren Kindern aber weitgehend verwehrt bleibt, ist unhaltbar. Jedoch gilt: Sorgerecht ist auch Sorgeverantwortung und Sorgepflicht. Unter diesem Vorbehalt trete ich für das gemeinsame Sorgerecht auch für nicht miteinander verheiratete Eltern ein. Das gemeinsame Sorgerecht soll gelten, solange keine Kindeswohlgefährdung nach § 1666a BGB vorliegt.

Ich hoffe, Ihre Fragen hinreichend beantwortet zu haben und wünsche Ihnen von Herzen Gottes reichen Segen,

Ihr Andreas Schönberger