Frage an Anette Kramme bezüglich Soziale Sicherung

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Anette Kramme
SPD
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Frage von Michael S. •

Frage an Anette Kramme von Michael S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Kramme,

haben Sie herzlichen Dank fuer ihre Antworten aus denen sich noch eine weitere Frage ergeben hat.

Zählt denn die Position der SPD die Abschläge bei der EM-Rente abschaffen zu wollen und die Zurechnungszeit in einem Schritt um 2 Jahre zu erhöhen fuer alle EM-Rentenbezieher?????

Der zynische und beleidigede Vorschlag von Frau v.d.Leyen die Zurechnungszeit um jährlich einen Monat zu erhöhen soll nämlich nur fuer Neu-EM- Rentenbezieher gelten, was bedeuten würde das die Betroffenen die schon eine EM-Rente beziehen nach den Vorstellungen von Frau v.d.Leyen gar keine Berücksichtigung finden würden, was sicher schon verfassungsrechtlich nicht gehen würde.

Die Position der SPD ist hier sehr wichtig, da es im Hinblick auf die Bundestagswahl 2013, wenn denn kein Wunder mehr geschieht, es auf eine grosse Koalition hinauslaufen wird.

Wenn ich mir nun die Position der SPD wegen der Abschläge der EM-Renten so anschaue, so wie Sie es hier beschrieben haben, da frage ich Sie auch weshalb denn seinerzeit Rot-Gruen diese Abschläge überhaupt eingeführt hat??????

Das die höheren Aufwendungen der der jüngeren Generation(z.B. fuer die gRV) bei den derzeitigen Rentenbeziehern berücksichtigt werden, ist nach ihrer Schilderung also nicht gerechtfertigt, denn die Aufwendungen der jüngeren Generation fuer die gRV sind zum 1.1.2012 gesunken und sollen auch zum 1.1.2013 weiter sinken und alle anderen Aufwendungen außer fuer die gRV sind und bleiben Privatsache.

Deshalb gehört der "Riesterfaktor" abgeschafft!!!!!!!!!!!!!

Mit freundlichem Gruss

M.Schellhaas

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SPD

Sehr geehrter Herr Schellhaas,

auch die Vorschläge der SPD bzgl. der Reform der Erwerbsminderungsrenten können sich nur auf Neu-Rentner beziehen, so wie eigentlich fast alle Änderungen im Rentenrecht. (Die wichtigste Ausnahme sind Änderungen bei der Rentenanpassungsformel, diese wirkt auch auf den Bestand). Das gilt allein schon aus Gründen des Vertrauensschutzes. Würde man auch die Bestandsrentner einbeziehen, müssten deren Renten komplett neu berechnet werden, was unter Umständen sogar eine Verschlechterung bedeuten kann: Bei einer Neu-Berechnung müsste das nun geltende Recht angewendet werden, so dass z.B. Ausbildungszeiten, die früher anerkannt waren, heute aber nicht mehr anerkannt werden, herausfallen würden. Unterm Strich könnten Sie also sogar schlechter dastehen.

Zum Thema „Riester-Faktor“: Es gibt durchaus einen Zusammenhang zw. „Riester-Faktor“ und Belastungen der jüngeren Generation. Er wurde seinerzeit eingeführt, um die Aufwendungen der jüngeren Generation für zusätzliche Altersvorsorge zu berücksichtigen; im Ergebnis sollte der Beitragssatz zur Rentenversicherung somit nicht über 22 Prozent steigen. Auch wenn die Beiträge zum 01.01.2012 leicht gesunken sind, darf das nicht darüber hinwegtäuschen, dass aufgrund der demographischen Entwicklung spätestens Ende des Jahrzehnts wieder mit deutlich höheren Beiträgen gerechnet werden muss. Ohne „Riester-Faktor“ wäre der Ausgangswert, von dem der Anstieg erfolgt, höher. Insofern hat er grundsätzlich seine Berechtigung gehabt. Ich bin allerdings der Auffassung, dass wir überprüfen müssen, ob seine Wirkung in den letzten Jahren nicht zu hoch war, da eben nicht alle Menschen im vollen Umfang zusätzliche Altersvorsorge betrieben haben.

Mit freundlichen Grüßen
Anette Kramme

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