Frage an Anette Kramme

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Anette Kramme
SPD
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Frage von Gerhard Z. •

Frage an Anette Kramme von Gerhard Z.

Sehr geehrte Frau Kramme,

ich bin sehr enttäscht, dass Sie dem o.g. Gesetzentwurf und damit der GG-Änderung über die "Schaffung einer zentralen Gesellschaft für Autobahnen und Bundesstraßen" zugestimmt haben. Damit wird wieder ein Stüpck der Daseinsvorsorge privatisiert. Der Bürger bezahl die hohen Zinsgewinne der Privatgesellschaften und die Privatgesellschaften erreichen damit gute Anlagemöglichkeiten in Zeiten der Niedrigzinsphase.
Halte Sie das für gerecht?
Glauben Sie, dass diese Mango an Gerechtigkeit zu dem Gerechtigkeitswahlkampf von Martin Schulz passt?

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Zeidler

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Zeidler,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Bei dem vom Bundestag beschlossenen Reformpaket der Bund-Länder-Beziehungen hat sich die SPD mit ihren vier zentralen Kernforderungen durchgesetzt. Das Reformpaket soll in der Tat für gleichwertige Lebensverhältnisse und mehr Gerechtigkeit in Deutschland sorgen.

Ausgangspunkt dieses Gesetzgebungsverfahrens war eine Einigung zwischen allen 16 Landesregierungen und der Bundesregierung im Oktober und Dezember 2016 über ein Paket von Maßnahmen, die zum Teil Änderungen des Grundgesetzes erfordern, zum Teil einfachgesetzlich geregelt werden. Kernpunkt des Pakets ist die Neuregelung des Länderfinanzausgleichs ab dem Jahr 2020.

Lassen Sie mich vier wichtige Punkte nennen:

1. Gleichwertige Lebensverhältnisse sichern
Der Bund gibt den Ländern mehr Geld, damit sie nach dem Auslaufen des Solidarpaktes finanziell handlungsfähig bleiben und ihre Aufgaben erfüllen können. Wir wollen nicht, dass Deutschland in arme und reiche Regionen auseinander fällt. Deshalb übernimmt der Bund künftig eine stärkere Rolle beim Ausgleich der unterschiedlichen Finanzkraft der Länder. Die Länder erhalten vom Bund dafür ab 2020 jährlich gut 10 Milliarden Euro. Im Gegenzug erhält der Bund aber auch mehr Kontrollrechte, z.B. um einen einheitlicheren und damit gerechteren Steuervollzug sichern zu können.

2. Mehr Investitionen in Bildung und Schulen
Der Bund kann endlich auch in gute und moderne Schulen investieren. Bislang ist ihm eine solche Kooperation mit den für den Bildungsbereich zuständigen Ländern untersagt. Die SPD-Bundestagsfraktion hat mit Erfolg dafür gekämpft, dass dieses Verbot im Grundgesetz nun aufgebrochen wird. In einem ersten Schritt stellt der Bund insgesamt 3,5 Milliarden Euro für die Bildungsinfrastruktur in finanzschwachen Kommunen zur Verfügung. Damit helfen wir, den massiven Sanierungsstau an deutschen Schulen abzubauen. Wir wollen nicht, dass der Bildungserfolg von Kinder von der Finanzkraft ihrer Heimatgemeinde abhängt.

3. Alleinerziehende und Kinder besser unterstützen
Wir haben durchgesetzt, dass der Unterhaltsvorschuss ausgeweitet wird. Damit hilft der Staat berufstätigen Alleinerziehenden, ihre Doppelbelastung von Job und Kinderbetreuung besser zu stemmen, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Wie von uns gefordert, wird die Altersgrenze von jetzt 12 Jahren auf 18 Jahre angehoben und die zeitliche Befristung der Bezugsdauer von maximal sechs Jahren abgeschafft.

4. Privatisierung von Autobahnen verhindern
Mit der Reform wird die Bundesauftragsverwaltung der Länder bei den Bundesautobahnen und einigen Bundesstraßen beendet. Künftig soll eine Infrastrukturgesellschaft des Bundes diese Aufgabe übernehmen, damit schneller und effizienter geplant und gebaut werden kann. Die SPD hat mit Erfolg dafür gekämpft, dass dabei sämtliche Hintertüren für eine Privatisierung verschlossen sind: Im Grund-gesetz ist nun festgeschrieben, dass der Bund 100prozentiger Eigentümer bleibt - sowohl von den Bundesfernstraßen selbst als von der Infrastrukturgesellschaft. Eine Beteiligung privater Investoren - unmittelbar oder mittelbar - an der Infrastrukturgesellschaft ist ebenfalls im Grundgesetz ausgeschlossen. Für Öffentlich-Private-Partnerschaften (ÖPP) gibt es nun eine klare grundgesetzliche Grenze, die es bislang nicht gab. Sie werden künftig nur auf nicht miteinander verbundenen Teilstrecken von maximal 100 Kilometern möglich sein.

Mit freundlichen Grüßen
Anette Kramme

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