Frage an Angela Merkel bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

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Frage an Angela Merkel von Olaf S. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,

nach vielfachen, auch wissenschaftlichen Erkenntnissen bringt die Änderung der Steuersätze auf 25 % für Arbeitnehmer mit mehreren beruflich bedingten Ausgaben mehr Nach- als Vorteile. Eine zeitliche Reduzierung der Steuermitteilung an das Finanzamt auf 10 Minuten hat schlußfolgernd auch den Vor- oder Nachteil, dass sich damit sowieso die Steuerrückzahlungen reduzieren. Gleichbleibend halten Sie an der Reduzierung der Pandlerpauschale fest, wohlwissend, dass in den neuen Bundesländern die für die Bevölkerung erforderliche Anzahl der vorhandenen Arbeitsplätze nicht ausreicht. Um Reisekosten und weitere Ausgaben zu sparen wird in Zukunft also nichts weiter übrig bleiben, als dass ostdeutsche Arbeitnehmer in westdeutsche Bundesländer oder aus Deutschland abwandern und Ostdeutschland neben einem Armenhaus ebenso ein Altenhaus wird.
Wie wollen Sie die Abwanderung arbeitsfähiger Bürger aus Ostdeutschland verhindern ?

Der guten Ordnung halber weise ich darauf hin, dass mir persönlich eine Trennung zwischen Ost- und West-Deutschland fern liegt. Mit dieser Darstellung habe ich lediglich Ihre geplante Trennung bei der nicht nachvollziehbaren, in unterschiedlicher Höhe der Zahlung von HartzIV-Bezügen aufgegriffen, welche Sie nach einem Wahlsieg in Ost und West statt in den Lebensstandard der einzelnen Bundesländer trennen wollen.

Warum halten Sie an einer Mehrwertsteuer-Erhöhung auf 18% fest, obwohl diese auch nach wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Reduzierung der Einzelhandelsumsätze und zu Mehrbelastungen für die Bürger führen wird ?
Aus welchem Grund bremsen Sie hier die Meinung Ihres Kandidaten Kirchhoff aus ?

Ist Ihr CDU/CSU-Programm ohne die geplante Mehrwertsteuer-Erhöhung bei sinkenden Einzelhandelsumsätzen finanzierbar ?

Sollen mit der Auflösung des Kündigungsschutzes ab 50 die älteren Generationen zur Auflösung ihrer Ersparnisse bei gleichzeitiger Reduzierung von Arbeitslosengeld und HartzIV geführt werden ?

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