Hallo Frau Glöckner, wie gehen sie und ihre Fraktion damit um, daß gerade Rentner durch die geplanten Beschlüsse, energetische Sanierung und Gasheizungsverbot, in die Armut getrieben werden?

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Angelika Glöckner
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Frage von Volker R. •

Hallo Frau Glöckner, wie gehen sie und ihre Fraktion damit um, daß gerade Rentner durch die geplanten Beschlüsse, energetische Sanierung und Gasheizungsverbot, in die Armut getrieben werden?

Hallo Frau Glöckner, ich gehe nächstes Jahr in Rente, die, wie sie ja wissen, keine großen Sprünge zulässt. Zur zusätzlichen Altersabsicherung habe ich mir eine Immobilie erarbeitet.
Meine Heizung (Gasbrennwerttechnik mit Solarunterstützung) ist über 20 Jahre alt und wird wohl über kurz oder lang ersetzt werden müssen. Eine Wärmepumpe Hybridheizung würde ca 35.000€ kosten. Nach derzeitigem Stand würde mich diese Ausgabe ruinieren und zum armen Rentner machen.
Ich sehe durchaus ein, daß Maßnahmen zur Klimarettung wichtig und richtig sind. Ich selbst betreibe auch eine Photovoltaikanlage, mit der ich meinen persönlichen CO2 Fußabdruck deutlich verringere.
Ich bin jedoch der Meinung, daß die Vorgehensweise mit der Brechstange nicht richtig ist und auch solche Situationen im Vorfeld geklärt sein müssen.
Beziehen sie bitte zu der oben geschilderten Problematik Position.
Vielen Dank
Beste Grüße
Volker R.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für Ihre Anfrage in Bezug auf den geplanten Einsatz von 65 % Erneuerbarer Energien bei Heizungen und zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Sie weisen auf den wichtigen Aspekt des sozialen Klimaschutzes hin. Für mich als SPD-Bundestagsabgeordnete ist es sehr wichtig, bei allen angedachten Maßnahmen immer auf die soziale Komponente und die wirtschaftliche Situation der Menschen zu achten.

Die Ampelparteien hatten sich nach der Bundestagswahl 2021 im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, dass ab dem 1. Januar 2025 jede neue Heizung mit mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Kurz nach Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und unter dem Eindruck massiv steigender Gas-Preise hat der Koalitionsausschuss vor einem Jahr beschlossen, die 65-Prozent-EE-Regelung auf den 1. Januar 2024 vorzuziehen. Das soll im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgeschrieben werden. Ein vorzeitig in die Öffentlichkeit gelangter Gesetzentwurf hat eine Debatte entfacht, die derzeit viel Verunsicherung auslöst. Deswegen sind schon vor Beginn des parlamentarischen Verfahrens einige Klarstellungen aus sozialdemokratischer Perspektive nötig.

Richtig ist, dass ab 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung einen Anteil von 65% Erneuerbare Energien haben muss. Der Entwurf sieht nach jetzigem Stand ab 2024 aber weder das Verbot noch das Herausreißen bestehender Gas- und Ölheizungen vor. Bereits das geltende Recht enthält eine Austauschpflicht von Konstanttemperaturkesseln nach 30 Jahren. Dies ist technisch sinnvoll, denn in der Regel wird eine bestehende Gas- oder Ölheizung bereits nach 20 Jahren aufgrund von Effizienzverlusten und erhöhter Ausfallswahrscheinlichkeit ersetzt. Im Entwurf der geplanten Novelle des GEGs sind Ausnahmen u.a. für selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser vorgesehen: Vor Ende 2030 muss keine funktionierende Heizung ausgetauscht werden.

Auch im Folgejahr müssen erstmal nur die Heizungen ausgetauscht werden, die 35 Jahre oder älter sind. Wenn Ihre Heizung 20 Jahre alt ist, dann müssen Sie diese erst im Jahr 2038 durch eine Heizung ersetzen, die einen Anteil von 65 % Erneuerbarer Energie hat.

Im weiteren Gesetzgebungsverfahren werde ich mich innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion dafür einsetzen, dass sich die Pflichten nach dem GEG daran orientieren, was sozialverträglich und technisch umsetzbar ist. Hierbei müssen sowohl Produktverfügbarkeiten und Handwerkerkapazitäten gewährleistet sein. Zudem muss auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Menschen, etwa in Form von Ausnahmemöglichkeiten berücksichtigt werden.

Mir und meiner Fraktion, der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag, ist es vor allem wichtig, den Menschen die Wärmewende zu ermöglichen. Dafür müssen Förderungen stärker die wirtschaftliche Situation der Eigentümerinnen und Eigentümer berücksichtigen.

Zugleich sind wir der Überzeugung, dass für das schnelle Gelingen einer klimaneutralen Wärmeversorgung grundsätzlich auf keine Form der Erneuerbaren Wärmeerzeugung verzichtet werden kann. Die Ausgangssituationen sind je nach Bauweise, Bevölkerungsdichte und Region zu unterschiedlich, um diesen mit wenigen vorgeschriebenen technologischen Lösungen gerecht werden zu können.

Die fossile Energiepreiskrise hat gezeigt, dass wir für sichere und bezahlbare Energie schnellst möglich auf Erneuerbare Energien umsteigen müssen. Insofern ist es für uns eine Frage der Gerechtigkeit, insbesondere solche Austausche von fossilen Heizsystemen durch Erneuerbare Energien zu unterstützen, die in der Gesamtbetrachtung des Gebäudes Effizienzrückstände aufweisen. Ein wesentlicher Punkt ist jedoch auch, dass eine energieeffiziente Heizung nicht nur klimafreundlich ist. Es ist zu erwarten, dass eine klimaschonende Heizung letztlich auch in Bezug auf die Heizkosten deutliche Vorteile gegenüber derzeit bestehenden Heizungssystemen aufweist.

Sobald mir der finale Gesetzentwurf der Bundesregierung zugeleitet worden ist, werde ich diesen intensiv prüfen. Meine Kolleginnen und Kollegen in den zuständigen Facharbeitsgruppen der SPD-Bundestagsfraktion werden beraten, an welchen Stellen eine Überarbeitung gegebenenfalls erforderlich ist.

Mit freundlichen Grüßen

Angelika Glöckner, MdB

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