Sehr geehrte Frau Glöckner, unternehmen Sie konkrete Schritte, um die aktuelle steuerliche Pauschalversteuerung von sog. Firmenwagen ersatzlos abzuschaffen oder zu verändern ?

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Angelika Glöckner
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Frage von Gerd S. •

Sehr geehrte Frau Glöckner, unternehmen Sie konkrete Schritte, um die aktuelle steuerliche Pauschalversteuerung von sog. Firmenwagen ersatzlos abzuschaffen oder zu verändern ?

M. E. stellt die aktuelle Regelung eine "Auto Flatrate" dar. Das kann ich z. B. an den gefahrenen Geschwindigkeiten mutmaßlicher Dienstwagenfahrer auf der Autobahn feststellen. Ich kann es aber auch am Verhalten von Freunden und Bekannten erkennen, die über einen Dienstwagen verfügen. Auf meine Frage "was kostet der Kraftstoff" bekomme ich die Antwort "weiß ich nicht, zahlt die Firma." Letztendlich zahlt es natürlich der Steuerzahler.
Anreize kraftstoffsparend zu Fahren bzw. auf Fahrten zu verzichten werden m. E. nicht gesetzt. Schwer zu begreifen, in Zeiten von Klimakatastrophe und extremer Abhängigkeit von autokratischen Regimes.

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Sehr geehrter Herr S.,
ihre Frage zu dem Thema der Pauschalversteuerung habe ich mit großem Interesse gelesen. Auch wenn Ihre weiteren Ausführungen im Einzelnen schwer überprüfbar sind, so möchte ich gerne auf Ihre Kernfrage antworten.
Gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag setze ich mich für eine klimafreundliche Mobilität ein. Hierbei ist es meine Priorität, neben der Förderung umweltfreundlicher Technologien auch den Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) voranzutreiben. Insbesondere in ländlichen Regionen ist es wichtig, dass ein effizienter und zugänglicher ÖPNV vorhanden ist, der als alternative zum eigenen PKW genutzt werden kann. Der Ausbau des ÖPNV trägt auch dazu bei, dass Angestellte weniger Bedarf haben, einen Firmenwagen zu nutzen.

Bereits im Jahr 2007 haben wir uns als SPD-Fraktion gemeinsam mit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dafür eingesetzt, dass die Steuervorteile für umweltunfreundliche Dienstwagen abgeschafft werden. In unserem Koalitionsvertrag haben wir beschlossen, dass nur Hybridfahrzeuge, welche also mehr als 50 %, im rein elektrischen Fahrtrieb genutzt werden, bei der Besteuerung von Firmenwagen privilegiert werden.
Die Frage der Gestaltung der Dienstwagenpauschale wird auch weiterhin relevant sein - insbesondere mit Blick auf den Klimaschutz. Ich bin zuversichtlich, dass wir mit unseren Koalitionspartnern zu vernünftigen Regelungen kommen werden, die sowohl die steuerlichen Bedürfnisse als auch den Klimaschutz berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen
Angelika Glöckner

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