Würden Sie sich dafür einsetzen, dass die Förderrichtlinien zur Sanierung von Wohngebäuden / Einzelmaßnahmen so überarbeitet werden, dass auch Maßnahmen durch Eigenleistung gefördert werden?

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Angelika Glöckner
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Frage von Simon G. •

Würden Sie sich dafür einsetzen, dass die Förderrichtlinien zur Sanierung von Wohngebäuden / Einzelmaßnahmen so überarbeitet werden, dass auch Maßnahmen durch Eigenleistung gefördert werden?

Sehr geehrte Frau Glöckner,

die aktuellen Bestimmungen zur Förderung von z.B. dem Einbau einer Wärmepumpe in ein Eigenheim verlangen, meines Wissens nach, dass alle Maßnahmen durch Fachunternehmen ausgeführt werden. Nun gibt es einen Mangel an Handwerkern und der Einbau z.B. einer Heizungsanlage ist für viele Menschen, vor allem in ländlichen Gebieten, auch selbst durchführbar. Man stelle sich z.B. jemanden mit voriger Ausbildung zum Heizungstechniker vor, der nun in Rente ist.

Ein Einbau in Eigenregie kann auch finanziell sinnvoller sein, da die Extrakosten durch die Einbindung von, oft teuren, Fachbetrieben die Förderung teils sinnlos machen.

Was ist daher ihre Meinung zu einer Anpassung der Förderrichtlinien, die es erlaubt, dass man z.B. selbst eine neue Wärmepumpenheizung einbaut und dann den Materialpreis gefördert bekommt?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Eigenleistung beim Einbau einer staatlich geförderten Wärmepumpe.
Wir müssen schnellstmöglich unabhängiger von fossilen Brennstoffen werden. Dabei sind Wind- und Sonnenenergie die wichtigsten Faktoren hier in Deutschland. In der Tat ist es wichtig, dass so viele helfende Hände wie möglich mit anpacken, um bei der Energiewende in Deutschland voranzukommen. Wärmepumpen bieten ein enormes Potential für die Energieeinsparung und den Klimaschutz.
Ein Selbsteinbau wird jedoch deshalb nicht gefördert, weil die erforderliche technische Qualität nicht garantiert werden kann. Damit eine Wärmepumpe alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt, braucht es eine Freigabe eines Geschulten Handwerkers, genauso wie es bei der Elektrik eines Hauses oder dem Bau von Photovoltaikanlagen auf dem Dach ist.
Allerdings kann eine Ausnahme greifen, wenn Sie als Antragsteller nachweisen können, dass Sie über dieselben Kenntnisse verfügen wie sie ein Fachunternehmen hat. Als Nachweis für die erforderliche Sachkenntnis ist zum Beispiel die Vorlage eines Gesellen- oder Meisterbriefs oder einer sonstigen entsprechenden Qualifikation ge-eignet. Die durch Fachunternehmen erbrachten Leistungen können jedoch als för-derfähige Kosten berücksichtigt werden.
Gerade meiner Fraktion der SPD liegt sehr viel daran, den Menschen den Einbau und den Betrieb nachhaltiger Technologien Schritt um Schritt zu erleichtern.

Mit freundlichen Grüßen

Angelika Glöckner

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