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Antwort von Angelika Niebler
CSU
• 06.08.2015

(...) Grundsätzlich stehe ich dazu, dass wir in bestimmten Fällen und in bestimmten Ländern nicht nur einen Investitionsschutz brauchen, sondern dieser auch vor Schiedsgerichten eingeklagt werden können muss. Gleichzeitig vertrete ich jedoch die Meinung, dass wir in dem Handelsabkommen mit den USA keine Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit (ISDS) benötigen. Sowohl bei den USA als auch bei den Ländern der Europäischen Union handelt es sich um Staaten, deren Rechtssysteme auf dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit beruhen. (...)

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