Was ändern Sie an ihrer Finanzpolitik, nach dem nun das FG Rheinland-Pfalz die Bindingsteuer (Par. 20 Abs. 6 S. 5 EStG) defakto als verfassungswidrig einschätzt?

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Anja Schulz
FDP
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Frage von Chris M. •

Was ändern Sie an ihrer Finanzpolitik, nach dem nun das FG Rheinland-Pfalz die Bindingsteuer (Par. 20 Abs. 6 S. 5 EStG) defakto als verfassungswidrig einschätzt?

Sehr geehrte Frau Schulz,

was ändern Sie an ihrer Finanzpolitik, nach dem nun das FG Rheinland-Pfalz die Bindingsteuer (Par. 20 Abs. 6 S. 5 EStG) defakto als verfassungswidrig einschätzt?

https://www.datev.de/dnlexom/client/app/index.html#/document/5025793

MfG

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr M.

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Der Beschluss des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz bestärkt uns in unserer Auffassung, dass die bestehenden Vorschriften zur Verlustverrechnungsbeschränkung verfassungsrechtlich problematisch sind. Darauf weisen wir unsere Koalitionspartner regelmäßig hin, zuletzt in den Verhandlungen über das sog. Zukunftsfinanzierungsgesetz Ende letzten Jahres. Bereits im Zuge dieses Gesetzesvorhabens wollten wir die Verlustverrechnungsbeschränkung abschaffen. Doch nicht alle unsere Koalitionspartner haben zu der Zeit unsere verfassungsrechtliche Bewertung geteilt. Insofern war keine politische Einigung möglich. Dass mittlerweile neben dem Bundesfinanzhof nun ein weiteres Gericht Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit hegt, gibt der Sache Aufwind. Wir jedenfalls werden bei unseren Ampelpartnern für eine entsprechende Verbesserung der Situation werben und hoffen, nicht mit Verweis auf die noch ausstehende Behandlung des Themas vor dem BVerfG hingehalten zu werden. 

Mit freundlichen Grüßen
Anja Schulz

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