Ihre Antwort vom 24. März 2022 - 09:19, Sollte nicht vor Beauftragung zahlreicher Gutachten Verbotstatbestände, die im Nachhinein nicht mehr korrigierbar sind, ausgeschlossen werden?

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Frage von Martin L. •

Ihre Antwort vom 24. März 2022 - 09:19, Sollte nicht vor Beauftragung zahlreicher Gutachten Verbotstatbestände, die im Nachhinein nicht mehr korrigierbar sind, ausgeschlossen werden?

In Ihrer Antwort verweisen Sie auf die Offenlage der Gutachten. Bisher wurde allerdings noch nicht ausgeschlossen, ob ein Verbotstatbestand nach AwSV vorliegt, die Gutachten gehen überhaupt nicht darauf ein. Im Gegenteil, während der Veranstaltung am 07. April gab der Gutachter im Kulturhaus Überherrn zu, die Stoffströme nicht einmal zu kennen. Es kommt noch schlimmer die Gutachten werfen zahlreiche weitere Problem auf. Zum Beispiel soll im Wasserschutzgebiet eine Kläranlage gebaut werden, was eigentlich nicht zulässig ist. Auch der Einsatz von 528.000m³/a Grundwasser als Kühlwasser ist weder Umweltverträglich noch zeitgemäß. Wann wird endlich der Nachweis erbracht, dass kein Verbotstatbestand nach AwSV vorliegt?

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Sehr geehrter Herr L.,

die von Ihnen formulierte Fragestellung wird im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren geklärt. Die Erstellung der Gutachten ist notwendig um im Rahmen des Genehmigungsverfahrens abschließend zu klären, ob die Vorgaben der AwSV eingehalten werden oder nicht.

Mit freundlichen Grüßen

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