Ist die Impfpflicht gegen SARS-CoV-2 notwendig?

Portrait von Anke Rehlinger
Anke Rehlinger
SPD
81 %
38 / 47 Fragen beantwortet
Frage von Anette W. •

Ist die Impfpflicht gegen SARS-CoV-2 notwendig?

Sehr geehrte Frau Rehlinger,
nachdem ich heute morgen Ihren Flyer in 'die Woch' durchgelesen habe, muss ich einfach schreiben.
Warum sollte die Impfflicht das Non-Plus-Ultra sein? Eine Impfpflicht mit einer Impfung die (fast) nichts bringt.
Keine sterile Immunität, keine sichere Vermeidung schwerer Fälle, keine Reduktion der Ansteckungen, ..., aber nun doch viele Nebenwirkungen.
Wird der Staat die Menschen, die Nebenwirkungen erleiden, oder die Angehörige durch die Impfung verliegen entschädigen? Wird der Staat die Menschen, die wegen der kommenden einrichtungsbezogenen Impfpflicht schaden nehmen entschädigen?

Ich bin definitiv kein 'Schwurbler' und kein 'Querdenker', aber ich stehe für das Recht über meinen eigenen Körper bestimmen zu können.

Ich freue mich auf Ihre Antwort
Anette W.

Portrait von Anke Rehlinger
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau W.,

bei der Beurteilung der COVID-19  Pandemie und Ableitung von Handlungsmaßnahmen stützten wir uns auf aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse des Robert Koch-Institutes, das seit Beginn der COVID-19  Pandemie kontinuierlich die aktuelle Lage erfasst und das Risiko für die Bevölkerung einschätzt. Außerdem hat Bundeskanzler Olaf Scholz in Absprache mit den Bundesländern ein wissenschaftliches Expertengremium im Bundeskanzleramt eingerichtet. Dort werden gemeinsame Vorschläge zur Pandemiebewältigung entwickeln. Das Expertengremium berät über aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zum Coronavirus SARS-CoV-2 und erarbeitet auf dieser Grundlage Empfehlungen für die Pandemiebewältigung. Hierbei sind neben medizinischen und ethischen Fragestellungen insbesondere auch die Folgen von Pandemiebewältigungsmaßnahmen zu berücksichtigen.

Zusätzlich informiert das Paul-Ehrlich-Institut über alle in Deutschland gemeldeten Verdachtsfälle von Nebenwirkungen, Impfkomplikationen oder auch Todesfälle im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung gegen COVID-19 kontinuierlich in Sicherheitsberichten. Der Sicherheitsbericht zu Verdachtsfällen von Nebenwirkungen und Impfkomplikationen nach Impfung zum Schutz vor COVID-19 seit Beginn der Impfkampagne am 27.12.2020 bis zum 31.12.2021 kommt unter anderem zu folgenden Ergebnissen:

Ein Vergleich der Anzahl der gemeldeten Verdachtsfälle von Nebenwirkungen mit tödlichem Ausgang im Abstand von einem Tag bis sechs Wochen nach einer COVID-19-Impfung mit der im gleichen Zeitraum statistisch zufällig zu erwartenden Anzahl der Todesfälle (Daten des Statistischen Bundesamtes) ergab für keinen der vier bisher in Deutschland eingesetzten COVID-19-Impfstoffe ein Risikosignal. Der Sicherheitsbericht des Paul-Ehrlich-Instituts ist abrufbar unter: https://www.pei.de/DE/newsroom/dossier/coronavirus/sicherheitsbericht-covid-19-impfstoffe-aktuell.html 

Für Impfschäden gelten die Regelungen des sozialen Entschädigungsrechts (Bundesversorgungsgesetz). Wer durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung einen Impfschaden erlitten hat, erhält auf Antrag Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz. Dies ist in § 60 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ausdrücklich geregelt. 

Die Corona-Impfstoffe reduzieren die Ansteckungsgefahr, minimieren das Risiko einen schweren Krankheitsverlauf zu erleiden, entlasten unser Gesundheitssystem und verhindern Todesfälle. Ich möchte mir bei meiner aktuellen Corona-Erkrankung nicht vorstellen, wie der derzeit milde Verlauf ausgefallen wäre, wenn ich nicht vollständig geimpft und geboostert wäre.

Mit freundlichen Grüßen

Anke Rehlinger

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Anke Rehlinger
Anke Rehlinger
SPD