Sehr geehrte Frau Dr. Anna Christmann! Werden sie im Neuen Bundestag für das Nordische Modell stimmen, Bestrafung der Freier, Straffreiheit für die Prostituierten, Ausstiegshilfen, wie Frau Leni Breymaier, MdB, SPD?

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Anna Christmann
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Dr.med.Richard H. •

Sehr geehrte Frau Dr. Anna Christmann! Werden sie im Neuen Bundestag für das Nordische Modell stimmen, Bestrafung der Freier, Straffreiheit für die Prostituierten, Ausstiegshilfen, wie Frau Leni Breymaier, MdB, SPD?

Sehr geehrte Frau Dr. Anna Christmann!

Als Initiatoren der Initiative www.mannheim-gegen-sexkauf.de kämpfen wir für das Nordische Modell, wie ihre Kollegin Frau Leni Breymaier,MdB CDU, Frau Elisabeth Winkelmaier-Becker und mit ihr noch 14 Bundestagsabgeordnete der CDU und SPD, Frank Heinrich MdB, CDU, Manfrd Gröhe MdB CDU, Mechtild Heil MdB CDU u. viele mehr. Es ist jetzt an der Zeit , wie Frankreich, Israel, Norwegen, Irland, Island, Kanada, Nord-Irland und Schweden die Menschenwürde und Menschenrechte verletzende Gewalt an den Frauen und Mädchen in der Prostitution zu beenden. Würden sie jemandem ein Schnupperpraktikum in der Prostitution empfehlen? Wahrscheinlich Nein ! Deswegen ist Prostitution zutiefst schädlich für unsere demokratische Gesellschaft!

Mit freundlichen Grüßen

Frau Dr. med. Köhler u. Dr. med. Richard Heil

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr K., sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Prostitution. Sie setzen sich darin dafür ein, dass eine Gesetzesänderung zum sog. „Sexkauf-Verbot“ nach dem Nordischen Modell im Bundestag beschlossen werden soll.

Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen will die Rechte und den Schutz von Menschen, die in der Prostitution arbeiten, durchsetzen und stärken. Prostitution ist kein Job wie jeder andere und viel zu oft mit gefährlichen Begleitumständen verbunden. Noch anderes zu bewerten sind die Fälle von Menschenhandel, die klar verboten sind und deren Verbot auch mit großer Konsequenz durchgesetzt werden muss. Gegen Gewalt, Ausbeutung, Menschenhandel oder zum Schutz von Minderjährigen müssen die bestehenden Gesetze angewandt werden.

Ob zum besseren Schutz von Frauen, die in der Prostitution Gewalt und Unfreiheit erleben, das nordische Modell hilfreich sein könnte, ist nicht ganz abschließend zu beurteilen. Studien zu den Auswirkungen der gesetzlichen Regelungen in Schweden und anderen nordischen Ländern sind bisher nicht ganz eindeutig und von begrenzter Aussagekraft. Es gibt Hinweise, dass sich durch ein Verbot die Straßenprostitution verringert, unklar ist allerdings, ob es dadurch weniger Prostitution gibt, oder sie nur in weniger sichtbare Bereiche – z.B. einen Schwarzmarkt – verdrängt wird. So ist von schwierigeren Bedingungen für die Prostituierten auszugehen, weil sie in die Illegalität gedrängt werden und möglicherweise mehr Ausbeutung, Gewalt und Gesundheitsgefährdung ausgesetzt sind. Das Nordische Modell sieht zwar die Bestrafung von Freiern und nicht der Sexarbeiter*innen vor, dennoch verschiebt sich die Prostitution mit der Strafwürdigkeit der Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen in die Illegalität. Zudem erfahren Sexarbeiter*innen dadurch eine noch stärkere Stigmatisierung.

Wir haben in Deutschland eine eindeutige Gesetzeslage gegen Menschenhandel, zum Schutz von Minderjährigen und die Ausbeutung von Prostituierten. Die Durchsetzung dieser Gesetze hängt maßgeblich von den Ressourcen der Strafverfolgungsbehörden ab. Darüber hinaus, und das ist aus unserer Sicht derzeit zentral, müssen die Lebens- und Arbeitsbedingungen für Menschen, die in der Prostitution arbeiten, verbessert werden. Das gilt ganz besonders für Frauen mit aufenthaltsrechtlichen Problemen und ohne Krankenversicherung. Daher halten wir umfangreiche und niedrigschwellige Beratungsangebote und aufsuchende Sozialarbeit für zentral. Diese müssen auch Alternativen zur Tätigkeit in der Prostitution beinhalten. Hierfür sollten deutlich mehr Mittel eingestellt werden. Dafür setzen wir uns ein. Zur Überprüfung der Arbeitsbedingungen fordern wir engmaschige Kontrollen der Bordelle, nicht aber bei der so genannten Wohnungsprostitution.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte rät dazu, so lange mit einem Richtungswechsel zu warten, bis die Ergebnisse der Evaluation des Prostituiertenschutzgesetztes vorliegen, die spätestens im Juli 2022 beginnen soll. Der von der Bundesregierung geplante Abschluss der Evaluation ist jedoch erst 2025. Die vollständige Position des Instituts finden Sie hier: https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/prostitution-und-sexkaufverbot

Ich persönlich kann Ihre Argumente gut nachvollziehen und es macht mich betroffen, immer wieder von Fällen zu hören, wie junge Mädchen in die Prostitution und eine Abhängigkeitsspirale rutschen, die von unseren Behörden und Gesetzen bisher nicht gut aufgefangen werden kann. Ich bin daher überzeugt, dass die Evaluation des Gesetzes zügig kommen muss und dann auch mit großer Sorgfalt Konsequenzen für die zukünftige Gesetzgebung auch in Abwägung anderer Modelle in Europa getroffen werden sollte. 

Mit freundlichen Grüßen,
Anna Christmann

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