Frage an Annette Schavan bezüglich Bildung und Erziehung

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Annette Schavan
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Frage von Michelle S. •

Frage an Annette Schavan von Michelle S. bezüglich Bildung und Erziehung

wieso ist Deutschland so starkt auf die Schulfplicht aus und verbietet es den Eltern ihre eigenen Kinder selber zu Unterrichten. In anderen Ländern, wie Österreich, Frankreich, England, Australien und USA ist es ja z.B. erlaubt und deren Kinder sind sicherlich nicht kümmer als unserer. Ich verstehe es schon, das der Kontakt zu den Mitschülern wichtig ist für die Entwicklung der Kinder, aber der Kontakt muss ja nicht umbeginnt in der Schule stattfinden, sondern ja auch in Vereinen, Nachbarschaften oder im Freundeskreis. Dort können sie ja auch das Sozialverhalten lernen. Zu dem fühlen sich einige Schüler in den Schulen extrem unwohl, dass kann ich übrigens bestätigen, ging mir nämlich genauso. Aber ich musste ja in die Schule gehen, obwohl es für mich eine Zeit lang eine sehr große Qual war. In vielen Schulen kommt man mit dem Unterricht auch dar nicht groß Vorrang. Zum Teil liegt es an dem vorbelagenen Stoff der durchzunehmen ist oder an Mitschülern, die den Unterricht erheblich stören. Das es nicht bei allen Eltern geht, verstehe vollkommen, aber manche können und wollen es und diese sollten die Chance bekommen. Denn sie können ihre Kinder eine individuelle Erziehung und Bildung geben, zudem haben die Kinder kann viel mehr Zeit, sich mit diesem Thema zu beschäftigen, das es Zuhause keine 45. Minuten Regelung gibt. Bitte schreiben Sie mir Ihre Meinung dazu.

Mit freundlichen Grüßen

Michelle Schindler

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Schindler,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 4. Mai 2011.

Das Grundgesetz stellt mit Artikel 7 Abs. 1 GG das gesamte Schulwesen unter die Aufsicht des Staates. Hieraus wird ein umfassender staatlicher Bildungs- und Erziehungsauftrag abgeleitet, der durch die allgemeine Schulpflicht konkretisiert wird. Daraus folgend und nach föderaler Kompetenzzuordnung ist die allgemeine Schulpflicht in allen Bundesländern gesetzlich festgelegt, in den meisten sogar in der Landesverfassung. Ausnahmen von der Schulpflicht sind in seltenen Einzelfällen möglich, die landesrechtlich abschließend geregelt sind. Wenn Eltern ihre Kinder jedoch allein aufgrund schulkritischer oder anderer weltanschaulicher Erwägungen zu Hause unterrichten, ohne dass ein solcher Ausnahmetatbestand erfüllt wäre, begehen sie eine Ordnungswidrigkeit; in einigen Bundesländern machen sie sich unter bestimmten Bedingungen sogar strafbar.

Der gesetzlichen Schulbesuchspflicht liegen die Überlegungen zugrunde, dass das gemeinsame Lernen in der Schule nicht nur der Vermittlung von Fachwissen, sondern ebenso von sozialen Kompetenzen dient. Das gemeinsame Lernen führt ganz überwiegend zu einer harmonischen Gesellschaftsstruktur, und der Umgang mit Andersdenkenden als Grundlage einer demokratischen Gesellschaft kann dort besonders gut eingeübt werden. Eine Tendenz, diese Position zu ändern, ist weder auf Bundes- noch auf Landesebene erkennbar.

Sie können jedoch sicher sein, dass wir uns bei unseren Entscheidungen einzig und allein vom Wohl der Kinder leiten lassen.

Seien Sie herzlich und mit guten Wünschen gegrüßt.

Ihre Annette Schavan