Werden Sie einer Abschaffung der einjährigen Haltefrist nach § 23 EStG für Kryptowerte zustimmen? Und halten Sie dann eine Bestandsschutzregelung für bereits erworbene Bestände für zwingend?
Sehr geehrte Frau Klose,
ich bin Softwareentwickler unter 30 und lebe in Berlin. Weil ich nicht davon ausgehe, dass die gesetzliche Rente für meine Generation allein tragen wird, baue ich privat Altersvorsorge auf, unter anderem in Kryptowerten, die ich langfristig halte.
Die im Finanzplan des Bundes (BT-Drs. 21/7301) angekündigte Reform würde genau diesen langfristigen Vermögensaufbau belasten. Für Spitzenverdiener im unterjährigen Handel würde sie den Steuersatz dagegen von bis zu 45 auf rund 25 Prozent senken. Als Gerechtigkeitsmaßnahme angekündigt, entlastet sie also kurzfristigen Handel und belastet langfristige Vorsorge.
Beim Übergang zur Abgeltungsteuer 2009 blieben vor dem Stichtag erworbene Aktien steuerfrei. Für Kryptowerte gibt es bisher keine vergleichbare Zusage.
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Engagement bei diesem Thema.
Grundsätzlich sehen wir als SPD Bitcoin nicht als Sonderfall unter den Kryptowährungen und betrachten ihn ebenfalls als digitalen Vermögenswert.
Generell lässt sich festhalten, dass Kryptowährungen und andere digitale Vermögenswerte für Wirtschaft, Finanzmärkte und die private Vermögensbildung zunehmend an Bedeutung gewinnen. Unser Ziel ist es dabei, für Steuergerechtigkeit und Transparenz im Umgang mit Kryptowerten zu sorgen. Für die SPD ist es ein wichtiger Schritt für mehr Steuergerechtigkeit, die Besteuerung von Kryptowerten und die Besteuerung von Zinsen und Dividenden einer steuerlichen Gleichbehandlung zuzuführen.
Derzeit unterliegen Einkünfte aus Kryptowerten nicht der Kapitalertragsteuer, sondern werden als „sonstige Einkünfte“ behandelt. Wir möchten, dass Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Kryptowerten künftig, wie andere Kapitaleinkünfte behandelt werden und der Kapitalertragsteuer unterliegen. Wenn wir an dieser Stelle die Steuerbefreiung nach einer einjährigen Haltefrist beibehalten, käme es dazu, dass Kryptowerte im Vergleich zu anderen Kapitaleinkünften steuerlich bevorzugt werden. Da Kryptowerte volatiler sind, sollte es keine steuerlichen Anreize geben, diese gegenüber anderen Kapitaleinkünften besserzustellen. Für uns ist es ein wichtiger Schritt, eine zeitgemäße und zukunftsfeste Besteuerung von Krypowerten zu erreichen, die wir zeitnah angehen wollen.
Abschließend möchte ich mich nochmal für Ihre Nachricht bedanken. Mir liegt der kritische Austausch mit engagierten Menschen sehr am Herzen und ich betrachte diesen als Bereicherung für meine parlamentarische Arbeit.
Mit freundlichen Grüßen
Annika Klose
