Frage an Antje Blumenthal bezüglich Soziale Sicherung

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Antje Blumenthal
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Frage von Maren K. •

Frage an Antje Blumenthal von Maren K. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Blumenthal!
Mit Verwunderung habe ich Ihre Stellungnahme zum weiteren Procedere bei der Verabschiedung der 2. Änderung des Conterganstiftungsgesetzes zur Kenntnis genommen. Die Anhörung im Familienausschuss mit betroffenen und neutralen Sachverständigen fand erst letzten Montag (04.Mai 09) statt und ein Wortprotokoll liegt noch nicht offiziell vor. Dennoch weisen Sie in den Berlin-Nachrichten wie in den Aachener Nachrichten ( http://www.an-online.de/news/topnachrichten-detail-an/891599?_g=Mehr-Geld-fuer-Contergan-Opfer? )
schon auf weitreichende Verbesserungen für die Conterganopfer hin. Sind Sie tatsächlich weitgehend den Argumenten der Sachverständigen gefolgt, so dass am 13. Mai schon ein fertiger Gesetzentwurf im Ausschuss diskutiert werden und für die Lesung am nächsten Tag frei gegeben werden kann?
Sind Sie sicher, dass das neue Gesetz echte Verbesserungen für uns Contergangeschädigte bringen wird?
Sie sagen, dass in der nächsten Legislaturperiode die Diskussion weitergehen wird. Heißt dies, dass Ihnen und Ihren KollegenInnen klar ist, dass die Situation in keiner Weise abschließend und keineswegs gerecht geregelt ist?
Von Entschädigung wird von Seiten der MdBs nicht geredet- nur von Bedarfen. Die Conterganschädigung macht entweder zum Bittsteller, um Leistungen gemäß SGB zu beantragen -oder in dem Falle, dass keine Ansprüche geltend gemacht werden können, wird Contergan und seine Folgen "privatisiert". Beides entspricht nicht dem Urteil des BVG von 1976, dass der Bundesrepublik die Verantwortung für uns anheim gelegt hat, und ist wohl kaum geeignet, positiv für die Reputation der Bundesrepublik Deutschland zu wirken.
Wieso kann es auch nach 50 Jahren noch keine anständige und gerechte Entschädigung für uns geben?

Mit freundlichen Grüßen
Maren Kühlen

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CDU

Sehr geehrte Frau Kühlen,

ich danke Ihnen für Ihre Anmerkungen und Fragen.
Unser Gesetzentwurf wurde von den Betroffenen und Sachverständigen, die an der Anhörung teilgenommen haben, größtenteils positiv eingeschätzt. Die Kritik haben wir aufgenommen und viele der Änderungswünsche der Betroffenen und Sachverständigen haben wir in unseren Gesetzentwurf eingearbeitet.
Wir müssen den Gesetzentwurf jetzt verabschieden, da das Gesetz zum 1. Juli 2009 in Kraft treten soll. Zum einen kann dadurch eine Ausschüttung der Grünenthalgelder noch in diesem Jahr erfolgen. Zum anderen haben wir Ihre Conterganrente an die gesetzlichen Renten angepasst. Deshalb nehmen die leistungsberechtigten Conterganopfer durch die zügige Verabschiedung des Gesetzes an der Rentenerhöhung, die am 1. Juli 2009 erfolgen wird, automatisch teil.
Ich versichere Ihnen, dass wir mit der Verabschiedung des Gesetzentwurfes das Thema Contergan nicht abschließen werden. Uns ist bewusst, dass die contergangeschädigten Menschen weiter unsere Hilfe benötigen und wir unserer Verantwortung weiter nachkommen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Antje Blumenthal