Frage an Antje Blumenthal von Heidger J. bezüglich Recht
Wie sehen Sie den Umgang des Senats mit den Volksbegehren der Hamburger Bürger ???
Beispiel Landeskrankenhäuser und Verkauf der Hamburger Wasserwerke, respektive die Teilprivatisierung ?
Sehr geehrter Herr Juschka,
eine große Mehrheit der Hamburgerinnen und Hamburger hat sich am 29. Februar 2004 gegen den Mehrheitsverkauf der städtischen Krankenhäuser ausgesprochen. Vor diesem Hintergrund hat sich die Hamburgische Bürgerschaft die Entscheidung zum Mehrheitsverkauf des LBK nicht leicht gemacht.
Ich begrüße das direktdemokratische Instrument der Volksbegehrens ausdrücklich. Dem Volksbegehren ist zu verdanken, dass sich zahlreiche Bürgerinnen und Bürger intensiv und engagiert am politischen Geschehen beteiligen können. Auch im konkreten Fall des Mehrheitsverkaufs der LBK konnten viele anregende Argumente in den politischen Entscheidungsprozess aufgenommen werden. Letzten Endes müssen aber die Politiker die Entscheidungen treffen. Sie sind es schließlich, die die Verantwortung für die langfristigen politischen Entscheidungen zu tragen haben.
Die CDU trägt als Mehrheitsfraktion in der Bürgerschaft die Verantwortung für Hamburg und seine Bürgerinnen und Bürger. Der vollständige Verzicht auf die Zukunftsoption eines Mehrheitsverkaufs des Landesbetriebs brächte die Stadt in den nächsten Jahren wegen der sehr hohen Altschulden des LBK in eine noch größere finanzielle Schieflage. Dies entspräche zwar dem Ergebnis des Volksentscheids, wäre dem Wohl der Stadt aber nicht förderlich.
Wir wollen auch zukünftig eine exzellente medizinische Versorgung für alle Hamburgerinnen und Hamburger gewährleisten können. Wir wollen die Sicherung der Arbeitsplätze in den Krankenhäusern, wir wollen eine Zukunftsperspektive für den Gesundheitsstandort Hamburg und wir wollen die Entlastung Hamburgs von Haushaltsrisiken. Der Senat hat daher eine politische Entscheidung getroffen, mit der der Gesundheitsstandort Hamburg eine viel versprechende Perspektive erhält und die den Patienten unmittelbar zu Gute kommen wird.
Das Volksbegehren hinsichtlich eines Verkaufs der Wasserwerke war nicht notwendig, da der Hamburger Senat in dieser Sache von Anfang an deutlich gemacht hat, dass die Wasserwerke nicht zur Disposition stehen.
Herzliche Grüße
Antje Blumenthal