Frage an Antje Blumenthal bezüglich Recht

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Antje Blumenthal
CDU
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Frage von Sebastian S. •

Frage an Antje Blumenthal von Sebastian S. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Blumenthal,
in ihrer Antwort auf die Frage von Benjamin Laumann vom 6.8.05, schreiben Sie:"Ich bin der Auffassung, dass sich Volksinitiative, Volksbegehren und Volksabstimmung auf der für den Bürger überschaubaren kommunalen und auf der Landesebene bewährt haben. Hier sind sie auszubauen."
Bitte erklären Sie mir warum Ihre Hamburger CDU genau das Gegenteil tut.So beschloß die CDU-Mehrheit in der Bürgerschaft im Mai 2005 ein Gesetz, das die freie Unterschriftensammlung beim Volksbegehren verbietet. Zudem darf ein Volksentscheid nun nicht mehr an einem Wahltag stattfinden .Dadurch werden Volksbegehren und auch Volksentscheide (aufgrund des in Hamburg geltenden hohen Zustimmungsquorums) erheblich erschwert. Damit hat die CDU in Hamburg die Volksgesetzgebung auf Landesebene stark eingeschränkt und keineswegs ausgebaut. Was konket werden Sie innerhalb Ihrer Partei gegen diese Einschränkungen unternehmen und was wollen Sie tun, um Ihre Partei für den Ausbau der direkten Demokratie auf Landesebene zu begeistern ?
Mit freundlichen Grüßen,
Sebastian Schmitz

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schmitz,

künftig wird es beim Volksbegehren statt der Sammlung von Unterschriften durch die Initiatoren genau wie in acht anderen Bundesländern eine Eintragung in öffentlichen Stellen geben. Durch die Präzisierung der Angaben bei der Eintragung wird das Risiko verringert, dass sich die Identität von Unterzeichnern nicht feststellen lässt und die Unterschrift nicht gewertet werden kann. Die vom Senat vorgeschlagene Verfahrensvereinfachung der Briefeintragung beim Volksbegehren ist eine sinnvolle Ergänzung. Zusätzlich wird die Eintragungszeit (auch per Brief) um eine Woche verlängert. Dadurch erhalten auch die Initiatoren in der ‚heißen Phase’ des Volksbegehrens erheblich mehr Zeit, ihr Anliegen in der Öffentlichkeit bekannt zu machen und hierfür zu werben.
Gleichzeitig werden Volksentscheide zeitlich von allgemeinen Wahlen abgekoppelt, um beide demokratischen Elemente - die Neubildung des Parlaments und den Volksentscheid - stärker zur Geltung zu bringen. Eine hohe Abstimmungsbeteiligung wird dadurch ermöglicht, dass alle Stimmberechtigten automatisch, d.h. ohne einen Antrag stellen zu müssen, Briefwahlunterlagen nach Hause erhalten. Durch die Entkopplung entfällt auch die Ungleichbehandlung solcher Volksentscheide, die nicht zeitgleich mit einer allgemeinen Wahl stattfinden können und somit eine geringere Beteiligung hätten.

Mit diesen Änderungen sichern wir die direkte Demokratie. An ihrem Kern wird nichts geändert: die im Bundesvergleich sehr niedrigen Quoten bleiben gleich. Wir nehmen nur notwendige und sinnvolle Korrekturen am Verfahren vor.
Die Erfahrungen mit dem Hamburgischen Volksabstimmungsgesetz zeigen, dass einige Änderungen des Verfahrens die Umsetzung praktikabler und kostengünstiger machen können, sodass die Ausgaben der Stadt um rund 600.000 Euro pro Entscheid gesenkt werden.

Herzliche Grüße

Antje Blumenthal