Frage an Antje Blumenthal von Gerhard W. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Sehr geehrte Frau Blumenthal,
wurde die grundgesetzliche Verträglichkeit einer Subvention von Lohnzusatzkosten mit wohl definiertem Begünstigtenkreis (Arbeitnehmer) durch allgemeine Steuern geprüft, die z.B. auch ein existenzbedrohter Selbständiger zu bezahlen hat, ohne für Leistungen qualifiziert zu sein?
Wie lautete gg. das Ergebnis einer solchen Betrachtung?
mfG
G. Wronna
Sehr geehrter Herr Wronna,
wenn ich Sie richtig verstanden habe, geht es Ihnen um die Frage, ob die Erhöhung der Mehrwertsteuer im Zusammenhang mit der Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags sozial gerecht und fair gestaltet ist.
Zunächst möchte ich dazu sagen, dass ich die Senkung der Lohnnebenkosten nicht als Subvention betrachte. Vielmehr profitieren davon Selbständige, die Angestellte in ihrem Betrieb haben, weil sich dadurch Arbeit verbilligt. Dies trägt zum Wachstum und zur generellen Wiederbelebung der Wirtschaft bei. Experten gehen davon aus, dass eine Absenkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags um 2 Prozentpunkte dazu führt, dass 200.000 bis 300.000 neue Jobs geschaffen werden.
Man muss sich immer vor Augen halten: Die Entlastung der Arbeitskosten um 2 Prozentpunkte macht Arbeit bezahlbarer und führt gerade in den niedrigen Tarifgruppen dazu, den Druck zur Verlagerung von Arbeitsplätzen zu verringern. Dieser Effekt tritt bei der Absenkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags nach dem Unionsvorschlag sofort ein. Er ist umgehend spürbar und macht sich auf dem Lohn- und Gehaltszettel unmittelbar und bei der Beschäftigtenentwicklung bemerkbar. Dadurch wird eine verstärkte Binnennachfrage möglich, die sich für jeden Selbstständigen mittelfristig positiv auswirken wird.
Zu einer vernünftigen Beurteilung der tatsächlichen Belastung der Bürger müssen die Absenkung der Lohnzusatzkosten und die Erhöhung der Mehrwertsteuer immer im Zusammenhang betrachtet werden.
Abschließend möchte ich noch anmerken, dass der ermäßigte Mehrwertsteuersatz in Höhe von 7 %, der für viele Güter des täglichen Bedarfs gilt, auch nach dem Regierungsprogramm der Unionsparteien unverändert bleiben wird.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Antje Blumenthal