Frage an Antje Blumenthal von Andreas F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Blumenthal,
erhalten Sie für Ihre Mitgliedschaft in der Jury der Hamburger Tulpe ein Entgelt? Wenn ja, in welcher Höhe?
Die Hamburger Tulpe ist ein Projekt der Köber-Stiftung. Zur Stiftung gehört die Körber AG. Nach Selbstauskunft "Weltmarkt- und Technologieführer im Maschinenbau für die internationale Tabakindustrie."
www.koerber.de/hauni.php?sub=hauni
Welche Position vertreten Sie in der Diskussion um den Nichtraucherschutz? (bitte nicht wortwörtlich die Argumentation des VdC übernehmen)
viele Grüße
Andreas Falken
Sehr geehrter Herr Falken,
haben Sie vielen Dank für ihre Anfrage vom 06.02.2007.
Für meine Mitgliedschaft in der Jury der „Hamburger Tulpe“ der Körber-Stiftung erhalte ich kein Entgelt. Ich bin Mitglied einer Jury, die über einen Preis entscheidet, der das deutsch-türkische Zusammenleben im Großraum Hamburg stärkt – das ist das Motto der „Hamburger Tulpe für deutsch-türkischen Gemeinsinn“. Mit diesem Preis zeichnet die Körber-Stiftung seit 1999 deutsch-türkische Projekte aus, die in vorbildlicher Weise für ein besseres Miteinander von Einheimischen und aus der Türkei zugewanderten Hamburgerinnen und Hamburgern beitragen.
Darüber hinaus ist die Körber-Stiftung eine private und gemeinnützige Stiftung, die sich frei von parteipolitischen und konfessionellen Bindungen in der Gesellschaft engagiert, ohne damit wirtschaftliche Interessen zu verfolgen. Die Körber-Stiftung ist weltoffen und tritt für Völkerverständigung ein. Wo Gegensätze aufbrechen, führt sie Menschen zum Meinungsaustausch und zum besseren Verstehen zusammen. Erziehung und Bildung, Kunst, soziale Fürsorge und Wissenschaft sind die Gebiete, in denen die Körber-Stiftung gesellschaftspolitisch wirkt.
Im Hinblick auf Ihre Frage zum Nichtraucherschutz kann ich Ihnen mitteilen, dass das Ziel der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag darin besteht, die Nichtraucher besser als bisher zu schützen. Deshalb wurde im Herbst 2006 eine Arbeitsgruppe der Koalition eingesetzt, die eine möglichst umfassende und einheitliche Lösung auf allen staatlichen Ebenen vorbereiten sollte.
Diese Arbeitsgruppe hat einen fachlich tragfähigen Kompromiss erarbeitet. Danach soll in öffentlichen Gebäuden, in Theatern und Kinos sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Speisegaststätten und Discos ein generelles Rauchverbot gelten. Schankwirtschaften wie Kneipen und Bars sollten von dieser Regelung ausgenommen werden. Darüber hinaus soll die Altersgrenze für den Erwerb von Zigaretten durch Jugendliche von 16 auf 18 Jahre angehoben werden. Dieser Kompromiss wurde jedoch unter Vorbehalt der Zuständigkeit des Bundes gestellt.
Bei den Beratungen stellte sich von Anfang an die Frage, ob der Bund für einen umfassenden Nichtraucherschutz zuständig ist. Da das Bundesjustiz- und das Bundesinnenministerium verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine bundeseinheitliche Regelung eingebracht hatten, wurden die Länder vom Bundeskabinett dazu aufgefordert, in ihrem Kompetenzbereich eigene Regelungen zu treffen.
In bundeseigenen Einrichtungen wie Behörden, Bahnhöfen, Flughäfen und Gerichten will der Bund selbst Rauchverbote erlassen. Außerdem ist man sich über ein Verkaufsverbot von Zigaretten an unter 18jährige einig, das hat das Bundeskabinett am 14. Februar beschlossen. Für die Bereiche Gaststätten, Schulen, Krankenhäuser, Kindertagesstätten und Hochschulen liegt die verfassungsrechtliche Zuständigkeit bei den Bundesländern. Dieses ist insbesondere auch der Föderalismusreform geschuldet. Das hat zur Folge, dass für einen bundesweit einheitlichen und wirksamen Nichtraucherschutz Bund und Länder zusammenarbeiten müssen.
Aus diesem Grund hat Bundeskanzlerin Angela Merkel das Gespräch mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer gesucht. In diesen Gesprächen konnte festgestellt werden, dass Bund und Länder ein gemeinsames Grundverständnis bei einem besseren Schutz der Nichtraucher haben. Um trotz der Zuständigkeit der 16 Bundesländer möglichst einheitliche Regelungen festzulegen, wurde eine Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet, deren Aufgabe es ist, sich über Nichtraucherschutzregelungen in nicht-bundeseigenen Gebäuden sowie in der Gastronomie zu einigen, um die Bürger zukünftig besser vor dem Passivrauch zu schützen. Bis März wird die Arbeitsgruppe einen gemeinsamen Vorschlag vorlegen und die Gesundheitsminister der Länder wollen am 23. Februar über eine abgestimmte Position beraten.
Trotz der Entscheidungen, dass die Zuständigkeit für den Nichtraucherschutz nicht in vollem Umfang beim Bund liegt, gehe ich davon aus, dass der oben erwähnte Kompromissvorschlag der Fraktionsarbeitsgruppe als Grundlage dient, um ein möglichst weit reichendes und einheitliches Rauchverbot in Deutschland einzuführen. Es liegt nun vor allem an den Ländern, es zügig umzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ante Blumenthal