Frage an Antje Blumenthal von Andrea S. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Blumenthal,
Die geplanten Reform des Unterhaltsrechts läßt so einige Fragen offen und Bedarf vieler Verbesserung.
Es soll zufälligerweise Zweitfrauen und Mütter geben, die endlich nach langen Wartens auch mal in Unterhaltsberechnung gleichrangig mit mind. Kindern berücksichtig werden.
Lange musste ich warten, bis die geschiedene Frau wieder arbeiten ging und ich konnte endlich einen Rang höher steigen.
Nun, dieses Vergnügen hatte ich gerade mal 3 Jahre in meiner nunmehr 9 jährigen Ehe.
Gearbeitet auf 300 € Basis habe ich aus o.g. Gründen gleich nach meiner Erziehungzeit wieder. Diese habe ich bis heute noch.
Kommt die neue Reform werde ich wieder in den Schatten gestellt.
Von wegen, die neue Reform ist zum Schutz der Zweitfamilie.
Die Einzigste, die jetzt wieder vor Freude die Hände reibt ist die geschiedene Frau, denn ich werde wegen mangelnder Mittel meines Mannes nicht mehr in die Berechnung mit einbezogen.
Man müsste ein Kompromiss dafür finden, der es rechtfertigt die Ehefrau und Mutter aus der Berechnung zu nehmen.
Ich höre ja nun ab Juli nicht auf zu existieren oder?
Ich finde keine andere Arbeit, nicht umsonst gehe ich an den Wochenende und teilweise zu abends arbeiten. Liebend gern würde ich etwas "tagsüber" von Mo-Fr. annehmen.
Daraus lässt sich schlussfolgern, dass sich unser Familieneinkommen in den Stkl 3/5 gestalltet.
Ein akzeptabler Kompromiss wäre, das Ehegattensplitting aus dem unterhaltsrelevaten Einkommen voll zu nehmen.
Durch den besonderen Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 I Grundgesetz) ergibt sich, dass Eheleuten aus dem Verheiratetsein keine wirtschaftlichen Nachteile erwachsen dürfen.
Existiere ich in keiner Unterhaltsberechnung..aber für die Steuererklärung Zusammenveranlagung bin ich gut genug?
Sorry, das ist doch ein Widerspruch den ich nicht nachvollziehen will. Punkt um, die nächste Steuer beruht auf Getrennter Veranlagung.
Ehepflichten und Eherechte werden total über den Haufen geschmissen
Sehr geehrte Frau Sperl,
die "Zweitfrauen" sollen durch die Reform des Unterhaltsrechts eine deutlich bessere Stellung als bisher erlangen. Denn bislang sind alle Kinder sowie die erste Ehefrau gleichrangig im ersten Rang, die nichteheliche Mutter oder zweite Ehefrau stehen dahinter zurück.
Mit der Reform sollen sich nur noch alle Kinder den ersten Rang teilen, während die erste Ehefrau in den zweiten Rang rutscht. An zweiter Stelle stehen dann die Ansprüche der beiden Kinder erziehenden Elternteile. Dabei ist unerheblich, ob es sich um eine verheiratete oder ledige Mutter handelt. Dadurch kann der Kindesunterhalt nun in deutlich mehr Fällen befriedigt werden.
Der Anteil der "zweiten" Familie steigt durch den höheren Zahlbetrag an ihr Kind, so dass die Kinder betreuende "Zweitfrau" nicht schlechter, sondern besser gestellt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Antje Blumenthal