Frage an Antje Blumenthal von Dieter R. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Blumenthal,
ich fühle mich zur Zeit noch sehr unwohl in Internet-Cafe`s, in denen massiv geraucht werden darf.
Meine Frage:
Sind besagte IC´s vom neuen Nichtraucherschutz (Gesetz) mit einbezogen?
MfG
Dieter Rother
Sehr geehrter Herr Rother,
vielen Dank für Ihre Frage zum Nichtraucherschutz.
Der Bundestag hat am 25. Mai 2007 ein Gesetz zum Schutz vor dem Passivrauchen verabschiedet. Damit hat der Gesetzgeber in seinem Kompetenzbereich ein grundsätzliches Rauchverbot in öffentlichen Einrichtungen des Bundes und öffentlichen Verkehrsmitteln eingeführt. Die von Ihnen angesprochenen Internet-Cafés fallen in die gesetzgeberische Zuständigkeit der Bundesländer.
Ich darf Sie deshalb bitten, sich in dieser Angelegenheit an die Hamburger Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz zu wenden, die Ihnen sicher gerne Auskunft über den Stand des angestrebten Nichtraucherschutzes der Hansestadt geben wird. Tel: (040) 428 37 – 0 Mail: gesundheit-verbraucherschutz@bsg.hamburg.de
Ausführliche Informationen finden Sie auch im Internet unter der Adresse:
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Antje Blumenthal