Frage an Antje Blumenthal von Michael S. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Blumenthal,
ich bedanke mich recht herzlich für Ihre Stellungnahme und Antwort.
Ihr Versuch der unionsortierten Interpretationen räume ich Ihnen gerne ein, jedoch steht dies deutlich im Widerspruch Ihrer vor Veröffentlichung des Beschlusses des BVerfG in Ihrer Antwort an Frau Yvonne Schmitz vom 21.05.2007. Ich wünschte mir, dass unsere Abgeordnete auch zu ihrer geäußerten Meinungen stünden und nicht einer Art "Teamorder" sich unterordnen. Deshalb läuft Ihre Hoffnung nicht nur vermeintlchen, sondern öffentlichen Widersprüchen ausgeräumt zu haben ins Leere. Mit Aussagen wie z.B. Ihres Unions-Kollegen Herrn Norbert Geis: "Im übrigen teile ich die Auffassung des Verfassungsgerichtes nicht." dürften ich und unsere Bürger leben können um sich politisch entsprechend zu orientieren.
Ich beziehe mich auf Ihre Einbringung der aus allgemeiner Sicht gehaltenen Pressemitteilung des BVerfG.
Was spricht also dagegen betreuende Elternteile und Ehegatten langer, durch den Gesetzgeber noch zu definierenden Zeitfaktor, Ehedauer in der gleichen Rangstufe des §1609 BGB zu berücksichtigen?
Das BverfG hat eindeutig dargelegt, dass dem ehelichem wie auch nicht ehelichem Kind gleiche Voraussetzungen zugestanden werden müssen, dies kann m.E. nicht erfolgen wenn durch den ehelichen Vorrang hier Mütter zweier Klassen geschaffen werden, eine äußerst unchristliche Schaffung von Werten gerade unserer Mütter.
In Kenntnis des Ur-Entwurfes der Unterhaltsrechtsreform darf ich feststellen, dass gerade dieser verfassungskonform nach Beschluss des BVerfG´s gewesen wäre, nur duch den unionsseitig geforderten Kompromiß im 6-Augen-Gespräch der Fraktionsspitzen verfassungswidrig wurde.
Ich wäre Ihnen für eine Stellungnahme, wie auch Darlegung Ihres weiteren Vorgehens der längst überfälligen Unterhaltsrechtsreform sehr verbunden.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Michael Sparwasser
Sehr geehrter Herr Sparwasser,
die Antworten stehen keinesfalls im Widerspruch zueinander, denn sie beziehen sich auf unterschiedliche Gegenstandsbereiche.
In meiner Antwort vom 21.05.2007 geht es um steuerliche Vorteile beim Gründen von "Zweitfamilien" mit Blick auf den *Ehegattenunterhalt*.
Bei der Interpretation des Urteils des BVerfG geht es in erster Linie um die unterhaltsrechtliche Behandlung ehelicher und nichtehelicher Kinder.
Nach geltender Rechtslage muss sich das unterhaltsberechtigte minderjährige Kind den ersten Rang mit geschiedenen und aktuellen Ehegatten teilen. Innerhalb des ersten Ranges wird der erste Ehegatte in bestimmten Fällen gegenüber dem zweiten Ehegatten privilegiert. Beide Ehegatten wiederum sind gegenüber der nicht verheirateten Mutter (bzw. Vater) privilegiert. Diese befinden sich heute mit ihrem Unterhaltsanspruch wegen der Kinderbetreuung im zweiten Rang. Die künftige Rangfolge wird konsequent auf das Kindeswohl ausgerichtet sein. Daher soll der Kindesunterhalt künftig Vorrang vor *allen anderen* Unterhaltsansprüchen haben. Die Unterhaltsansprüche von Erwachsenen werden demgegenüber nachrangig befriedigt. Erst danach ist zu bedenken, ob und inwiefern jeder erwachsene Unterhaltsberechtigte schutzbedürftig ist.
Für mich (und ebenso offensichtlich auch für das BVerfG) ist dabei klar, dass die Ehe (und insbesondere lange Ehen) einem besonderen Schutz unterliegen. Insofern ist die neue Rangfolge auch nur folgrichtig: Erst kommen minderjährige Kinder, danach kommen die betreuenden Elternteile, die einmal mit dem Unterhaltsschuldner verheiratet waren und schließlich im dritten Rang die unverheirateten.
Und wenn sie schon christliche Werte ansprechen: Wenn sich eine Familie für ein Familienmodell entscheidet, in dem die Frau die Kinder betreut und deshalb auf eine berufliche Karriere weitgehend verzichtet, und dann die Ehe nach langer Zeit geschieden wird, dann stehen dieser Frau selbstverständlich andere Unterhaltsansprüche zu als unverheirateten.
Ich hoffe, ich kann ihnen mit diesen Antworten weiterhelfen. Im übrigen lade ich sie gerne zu einem persönlichen Gespräch in mein Wahlkreisbüro ein, wenn Sie noch weitere Fragen haben sollten. Dazu könne Sie sich jederzeit gerne an mein Büro wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Antje Blumenthal