Frage an Antje Blumenthal von Bruno K. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Blumenthal,
mich würde Ihre persönliche Meinung zur Kindesbetreuung nach einer Trennung der Eltern interessieren. Sprechen Sie sich für eine Beibehaltung der aktuellen Regelung aus, oder gibt es Überlegungen z.B. die gemeinsam durchgeführte Betreuung als Regelfall einzuführen?
Gruß aus Hummelsbüttel,
Bruno Koch
Sehr geehrter Herr Koch,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Wenn ich Sie richtig verstehe, beziehen Sie sich in Ihrer Frage auf Regelungen zum Sorgerecht. Ich spreche mich grundsätzlich für die Beibehaltung der derzeitigen Regelungen aus, die bei verheirateten getrennt lebenden Eltern ein gemeinsames Sorgerecht vorsieht, das auch in den meisten Fällen erfolgreich praktiziert wird.
Trotzdem sehe ich, dass auch weiterhin viele Elternteile – meist Väter – nur schwer Kontakt zu ihren Kindern bekommen. Die Union hat deshalb durchgesetzt, dass die Idee des so genannten Cochemer Modells ( http://www.ak-cochem.de ) in den Koalitionsvertrag aufgenommen wurde. Dort heißt es auf Seite 102:
"Beim gemeinsamen Sorgerecht und beim Umgangsrecht wollen wir gemeinsam mit den Ländern Verbesserungen zum Wohle des Kindes erreichen. Dabei geht es unter anderem um eine frühzeitige Anhörung aller Beteiligten, insbesondere des Kindes und um den Hinweis auf Beratungsmöglichkeiten. Ziel ist außerdem eine Verkürzung der gerichtlichen Verfahren– gegebenenfalls durch verkürzte Fristen – und die Stärkung der Aus- und Fortbildung der Familienrichter/Innen, die durch ein angemessenes Angebot der Justizverwaltungen abgesichert werden soll. Es sollen neue – auch außergerichtliche - Verfahren der Kooperation aller Beteiligten zur Durchsetzung des Sorge- und Umgangsrechts erprobt werden."
Entscheidender Maßstab ist für uns dabei stets das Wohlergehen der betroffenen Kinder, darüber hinaus aber natürlich auch die berechtigten Interessen der Bezugspersonen, insbesondere beider Elternteile. Gegenwärtig werden umfassende Neuregelungen im Rahmen des "Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit" (FGG-Reformgesetz) erarbeitet, das bereits vom Kabinett verabschiedet wurde und nun in den Fraktionen beraten wird. Darin enthalten sind bereits Elemente des Cochemer Modells, die das Umgangsrecht betreffen.
Zu berücksichtigen ist bei alldem, dass wir uns gegenwärtig erst im Anfangsstadium eines umfangreichen Gesetzgebungsverfahrens befinden und noch viel Beratungsbedarf besteht.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Antje Blumenthal