Frage an Antje Blumenthal von Thomas P. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Blumenthal,
es ist nicht persönlich, aber lassen Sie es mich bitte böse formulieren:
Warum gehen eigentlich - nach altem und auch nach geplanten neuem - Unterhaltsrecht - die Pensionen von Politikern in der Rangordnung dem Unterhaltsanspruch von minderjährigen Kindern vor? Ist es Ihrer Meinung nach grundsätzlich richtig, dass ein Unterhaltspflichtiger aufgrund seiner Steuerlast, (von der dann auch die Zahlungen für Politikerpensionen erfolgt) nicht in der Lage ist, den Mindestunterhalt für seine Kinder zu zahlen? Finden Sie es richtig, wenn eine Unterhaltsverpflichteter über 40 Stunden arbeiten muss, nur damit er die Pensionsansprüche von Politikern befriedigen kann?
Beispiel:
Unterhaltspflichtiger für drei Kinder im Alter zwischen 5 und 11 Jahren
Bruttoverdienst: 2.426,00 = Netto 1.535,00
Mindestsatz Unterhalt pro Kind: 245,00, zu zahlen wären also 735,00.
Dann würden dem Unterhaltspflichtigen aber nur noch € 800,00 verbleiben, wodurch der Selbstbehalt von € 900,00 nicht mehr gedeckt wäre. Also erfolgt im Rahmen einer Mangelfallberechnung ein Kürzung des Unterhalts für die Kinder um jeweils € 33,33, d.h. der Unterhaltspflichtige kann noch nicht einmal den Mindestunterhalt bezahlen (sofern er nicht der Forderung der Rechtsprechung nach Aufnahme eines Nebenjobs nachkommt).
Der Unterhaltsverpflichtete muss aber € 386,38 (einschl. Soli) an Steuern zahlen. Das bedeutet im Ergebnis, dass der Staat vom Einkommen eines Unterhaltspflichtigen für sich weitaus mehr verlangt als er einem auf Unterhalt angewiesenen minderjährigen Kind zubilligt. Dies gilt für fast alle Mangelfallberechnungen.
Es wäre nett, wenn Sie nicht mit einem Anspruch auf Kindergeld argumentieren würden, weil bei den Mindestsätzen der Unterhaltsverplichtete das (sowieso zur Hälfte dem betreuenden Elternteil zustehende) Kindergeld auch nicht hälftig in Abzug bringen darf. Außerdem sind zum Bezug von Kindergeld auch Menschen berechtigt, die keine Steuern zahlen.
Dankeschön
Th. Püschel
Sehr geehrter Herr Püschel,
um ehrlich zu sein kann ich Ihrer Argumentation nur schwer folgen. Offenbar gehen sie davon aus, dass Steuern einzig und allein dafür verwendet werden, Pensionen für Politiker zu zahlen. Dazu möchte ich Ihnen einen kurzen Vergleich zur Seite stellen: Der Jahresetat des Bundestags beträgt im Schnitt zwischen 540 und 560 Millionen Euro. Darin sind Diäten, Pensionen, Kostenpauschalen, Reisekosten, Gehälter der Mitarbeiter, Gebäudekosten und vieles mehr enthalten. Umgerechnet auf alle Deutschen ergibt das etwa einen Betrag von etwa sieben Euro pro Person und Jahr. Ist Ihnen unsere Demokratie diesen Betrag nicht wert?
Abgesehen davon erfüllen Steuern in der Hauptsache andere Zwecke, zum Beispiel eine Vielzahl von solidarischen Umverteilungszwecken, fiskalische Zwecke wie die Finanzierung des Sozialstaatsziels und Lenkungszwecke. Die Steuern, die Sie zahlen, tragen also lediglich zu einem verschwindend geringen Anteil zur Finanzierung von Politikerpensionen bei. Vielmehr kommen sie ausschließlich der Allgemeinheit zu Gute.
Im übrigen möchte ich sehr wohl auch über das Kindergeld argumentieren, das ja prinzipiell die Steuerfreistellung des Einkommens in Höhe des Existenzminimums des Kindes darstellt (vgl. dazu auch meine Antwort an Herrn/Frau Rader vom 8.6.2007).
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Antje Blumenthal