Frage an Antje Blumenthal von Rosi K. bezüglich Verkehr
Sehr geehrte Frau Blumenthal,
kommenden Freitag soll über die Verhökerung gesellschaftlichen Eigentums beschlossen werden. Wie werden sie bezüglich der Privatisierung der Bahn abstimmen und warum?
Mit freundlichem Gruß
Rosi Kraft
Sehr geehrte Frau Kraft,
ich werde am Freitag für den Antrag der Koalitionsfraktion stimmen. Meine Fraktion hat sich immer zu den Zielen, „Mehr Verkehr auf die Schiene“ und „Nachhaltige Entlastung des Bundeshaushalts“ bekannt. Bei den Überlegungen zur Teilprivatisierung der Deutschen Bahn AG haben wir neben dem Ziel zur Förderung von mehr Wettbewerb auf der Schiene auch die Infrastrukturverantwortung des Bundes berücksichtigt. Mit der jetzt getroffenen Entscheidung für das sog. „Holdingmodell“ setzt sich meines Erachtens eine vernünftige Variante der Teilprivatisierung durch. Wir haben immer darum gekämpft, dass das Eigentum an der Infrastruktur beim Staat bleibt, dass also nicht das Schienennetz privatisiert wird, sondern der Bahnbetrieb. Das heißt Schienen, Bahnhöfe und Energieversorgung bleiben voll in staatlicher Hand. Der Bereich Verkehr und Logistik wird zum Teil privatisiert. Im ersten Schritt werden 24,9 Prozent an private Investoren veräußert. Aus dem Erlös kann eine Offensive für das deutsche Schienennetz, für die Elektrifizierung, die Bahnhofssanierung und dem Lärmschutz finanziert werden.
Wir haben die Teilprivatisierung der Deutschen Bahn AG vorangetrieben, damit auch der Kundenservice verbessert werden kann. Von einer stärkeren Wettbewerbsausrichtung profitieren letztendlich die Fahrgäste. Der Erlös aus der Teilprivatisierung versetzt aber auch den Bund in die Lage, stärker als bisher direkt in die Schieneninfrastruktur zu investieren. Und das Schienennetz zu optimieren. Die Verkehrsgesellschaften – ob die der DB AG oder Mitbewerber – werden so in die Lage versetzt, neue, attraktive und kundenorientierte Angebote im Personen- und Güterverkehr auf den Markt zu bringen.
Durch die Teilprivatisierung erhält kein einziger Investor Zugriff auf das Schienennetz. Die Gefahr eines erhöhten Stilllegungsdrucks besteht nicht, weil es dafür ein klar festgelegtes Verfahren gibt, dem am Ende die zuständige Aufsichtsbehörde (§ 11 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes) zustimmen muss.
Mit der Teilprivatisierung haben wir eine einvernehmliche Lösung gefunden, mit der wir einen großen Schritt in Richtung Zukunft, in Richtung einer Stärkung des Verkehrsträgers Schiene machen, für die Menschen in diesem Land und für den Wirtschaftsstandort Deutschland.
Mit freundlichen Grüßen
Antje Blumenthal