Frage an Aris Christidis bezüglich Recht

Aris Christidis
DIE LINKE
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Aris Christidis zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Günter B. •

Frage an Aris Christidis von Günter B. bezüglich Recht

Guten Tag,

in Ihrem Wahlkreis soll die Autobahn A 5 im Bereich Mücke/Gemünden im nächsten Jahr ausgebaut werden. Das Planfeststellungsverfahren läuft momentan. Im Bereich der Ortslage Burg-Gemünden beträgt der Abstand zu den Wohnhäusern teilweise nur 10 - 15 m vom Fahrbahnrand. Die Autobahn soll um 2 Standstreifen ergänzt werden. Die Planung sieht bislang vor, dass hierfür die Autobahn um die Breite der beiden Standstreifen komplett nach Osten hin zur Wohnbebauung verlegt wird. Ein Lärmschutz in Form einer Lärmschutzwand bzw. eines Lärmschutzwalls ist nicht vorgesehen, weil es angeblich hierfür keine gesetzliche Grundlage gibt. In der ursprünglichen Planung von 1989, die jetzt abgeschlossen werden soll, war noch eine Lärmschutzwand vorgesehen. Modellberechnungen des Straßenverkehrsamtes für die Schadstoffbelastung haben zudem ergeben, dass die Belastung durch Feinstaub die gesetzlichen Grenzwerte dauernd erheblich (teilweise um das Vierfache der erlaubten Grenzwerte) überschreiten.

Aus der Einwohnerschaft von Burg-Gemünden wurden rund 200 Einwendungen gegen die bisherige Planung erhoben.

Werden Sie sich in Ihrer Funktion als Bundestagsabgeordneter dafür einsetzen, dass die Gesundheit der Einwohner Burg-Gemündens hinreichend geschützt wird? Werden Sie sich und ggflls. in welcher Weise dafür einsetzen, dass eine Lärmschutzwand bzw. ein Lärmschutzwall (Kosten ca. € 2,0 Mio.)* gebaut wird, um die Ortslage Burg-Gemünden und damit die Einwohner vor Lärm und Schadstoffen zu schützen?

*In unmittelbarer Nähe zur Ortslage Burg-Gemünden ist ein Wild- und Wasserdurchlass unter der Autobahn geplant. Die vorgesehenen Kosten belaufen sich auf über € 2,0 Mio. Halten Sie den Schutz der Natur für vorrangig vor dem Schutz der menschlichen Gesundheit oder sollte hier nicht zumindest Gleichrangigkeit bestehen?

Mit freundlichen Grüßen

Günter Burck

Antwort von
DIE LINKE

Hochverehrter Herr Burck,

ich muß in aller Demut gestehen, ich kannte bis heute die Ausbau-Pläne der A5 nicht - vor lauter Interesse an überregionaler und internationaler Politik (mea culpa)! Ich bin bestürzt - eigentlich beschämt!
Gleichzeitig kann ich uns (WASG / Linkspartei / Parteilosen) auf die Schulter klopfen und bestätigen, wie wichtig unsere Forderung ist, sich als Teil der außerparlamentarischen Bewegung zu verstehen und sich mit ihr zu vernetzen.

In aller Kürze:

Für mich steht außer Frage, daß das Wohl der Menschen vor Ort Vorrang hat vor allen wirtschaftlichen Erwägungen. Die Natur (Sie erwähnen Wild- und Wasserdurchlass) muß auch geschützt werden, und Ihren Angaben zufolge ist es offenbar nur zu billigen und zu billig (2 Mio €), die notwendigen Vorkehrungen zu treffen. Aber ich halte es für vermittelbar, daß meine Sorge zunächst meinen Artgenoss/inn/en, den Menschen gilt.

Sollte es mir als parteilosem Vertreter einer neuen politischen Formation gelingen, in den Bundestag einzuziehen, sehe ich es als meine "verdammte" Pflicht an, in Form von Anfragen / Anträgen / Petitionen / Untersuchungen, Hintergründe und Rechtmäßigkeit dieser Planung zu hinterfragen und nötigenfalls vor Ort (durch Störung der Ausbau-Arbeiten) den politischen Preis dieses Projekts zu erhöhen - trotz der Grundgesetz-Prämisse, daß Bundes(Autobahn-)Recht Landes(Lebens-)Recht bricht. Wohl oder (eher:) übel ist ein MdB nur seinem Gewissen verantwortlich. Diesen Grundsatz würde ich zum Anlaß nehmen, mein Gewissen an die Lebensqualität der Menschen (z.B. in meinem Wahlkreis, aber nicht nur dort) zu koppeln.

Ich hoffe, damit Ihre Frage (zu welchem Zufriedenheitsgrad auch immer) beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
A. Christidis