Frage an Armin Schuster bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Armin Schuster
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Frage von Gerhard L. •

Frage an Armin Schuster von Gerhard L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Schuster,
wie verträgt sich Ihr Ja zu Schiedsgerichten ( CETA, TTIP etc. ) mit Ihrem Amtseid als Abgeordneter? Diese Schiedsgerichte sind eindeutig demokratiefeindlich und hebeln unser ( auch Ihr ) demokratisches Rechtssystem aus.
Ich verstehe Ihr Abstimmverhalten und das der ( fast ) gesamtheitlichen CDU und CSU nicht. Liegt Ihnen ( und den anderen ) wirklich das Wohl unserer Bevölkerung am Herzen?
Ihre Beweggründe würde ich gerne nachvollziehen und bin neugierig auf Ihre Antwort.
Freundliche Grüße
Gerhard Lorentz

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Lorentz,

CETA und TTIP sind aus meiner Sicht wichtige Abkommen, die das Wirtschaftswachstum und den Wohlstand in der EU und damit auch in Deutschland wesentlich voran bringen werden. Dabei kommt es aber darauf an, dass demokratische Spielregeln und Transparenz gesichert und erhalten werden. Darauf drängen die deutschen Vertreter in Brüssel.

CETA enthält Regelungen zum Investitionsschutz und zum Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren. Generell ist es unsere Position, dass Regelungen zum Schutz des Allgemeinwohls, die rechtsstaatlich und demokratisch begründet sind, nicht unterwandert werden dürfen. Nur Investitionen, die im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen des Gaststaats stehen, sind durch Investitionsschutzverträge geschützt. Dementsprechend räumt das Investitionsschutzkapitel in CETA nur solchen Investitionen Schutz ein, die unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Anlagelandes getätigt wurden, in Deutschland also im Einklang mit deutschen Recht und EU-Recht stehen. Außerdem enthält CETA eine Regelung, wonach nicht-diskriminierende staatliche Maßnahmen im öffentlichen Interesse, wie beispielsweise im Bereich des Umwelt- und Gesundheitsschutzes, keine entschädigungspflichtige indirekte Enteignung darstellen. Eine Ausnahme hiervon gilt nur dann, wenn die betreffenden Maßnahmen manifest unverhältnismäßig sind. Dann wären sie aber bereits nach deutschem Verfassungsrecht rechtswidrig, so dass CETA insoweit keine zusätzlichen Ansprüche für Investoren schafft. Ein aktuelles Rechtsgutachten des Max-Planck-Instituts für das Bundeswirtschaftsministerium bestätigt, dass der durch CETA gewährte Schutz ausländischer Investoren deutlich hinter dem Investitionsschutz des Grundgesetzes zurück bleibt. Mit anderen Worten: Das deutsche Verfassungsrecht bietet für ausländische Investoren bereits heute einen wesentlich stärkeren Schutz gegen staatliche Maßnahmen als CETA. Der im Grundgesetz verankerte gesetzgeberische Spielraum zum Schutz öffentlicher Interessen (z.B. nationale Sicherheit, Umwelt, Gesundheit etc.) wird durch CETA nicht tangiert.

Mit freundlichen Grüßen
Armin Schuster