Warum haben Sie gegen diesen Antrag gestimmt ? „Keine Verwendung von geschlechtergerechter Sprache“

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Artur Auernhammer
CSU
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Frage von Michael B. •

Warum haben Sie gegen diesen Antrag gestimmt ? „Keine Verwendung von geschlechtergerechter Sprache“

Sehr geehrter Auernhammer,
gehen Sie wirklich davon aus, das mit „Genderrisierung“ der deutschen Sprache eine reale Gleichstellung einhergeht?
Meinen Sie nicht, dass eine Sprache in der Goethe, Schiller, Lessing, Heinrich Böll, Thomas Mann (…) literarische Werke von Weltruf verfasst haben, diese besser unangetastet bleiben sollte und nicht einer politischen Ideologie geopfert werden sollte nur weil sie aktuell von den (links/grünen) Medien thematisch hochstilisiert wird, obwohl der überwiegende Teil der Bevölkerung ( > 70%) dagegen ist? Ist dies nicht vielleicht genau das Problem der CDU/CSU das Sie keine Volkspartei mehr ist, weil sie nicht mehr den überwiegenden Willen des Bürgers oder ihrer Basis vertritt und ihre konservativen Werte (der Mitte) zu Gunsten sozialökologischer Standpunkte ( des linken Spektrums) aufgegeben hat?
Mit freundlichen Grüßen
… aus Weißenburg

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr. B.,

 

bei der Abstimmung handelte es sich um einen Antrag, den ich als zu ideologisch empfand, im Deutschen Bundestag. Ein Regelungsdefizit im Bereich der Überprüfung von Gesetzentwürfen auf sprachliche Richtigkeit und Verständlichkeit besteht nicht. Der Redaktionsstab der Gesellschaft für deutsche Sprache ist gemäß § 80a Abs. 1 GOBT zuständig für die sprachliche Prüfung von Gesetzen und Änderungsanträgen. Außerdem kann der Redaktionsstab auch bei Anträgen beispielsweise in der Ausschussberatung hinzugezogen werden.

 

Für den Bereich der Gesetzgebung gelten zudem die Empfehlungen des Handbuchs der Rechtsförmlichkeit, welches wiederum für den Normtext ein Gendern derzeit nicht zulässt. Die Verwendung gegenderter Sprache in Vorlagen für die Tagesordnung des Bundestages ist -abseits der empfehlenden Vorgaben für Gesetze, die wiederum ihre Grundlage auf dem verfassungsrechtlichen Gebot der Normklarheit haben - darüber hinaus Ausfluss des freien Mandates der einbringenden Abgeordneten oder Fraktionen. Für die Ministerien und Einrichtungen des Bundes legt übrigens unter anderem das Bundesgleichstellungsgesetz fest, dass dienstlicher Schriftverkehr, Rechts- und Verwaltungsvorschriften die Gleichstellung von Männern und Frauen auch sprachlich zum Ausdruck bringen müssten.

 

Die CSU hat sich zwischenzeitlich auf ihrem Parteitag in Nürnberg mit großer Mehrheit gegen eine Verpflichtung zur Nutzung einer geschlechtsneutralen Sprache ausgesprochen. "Die krampfhafte Wortwahl der Gender-Sprache hat in Behörden und Bildungseinrichtungen zu unterbleiben. Die politisch indoktrinierten, künstlichen Auswüchse gendermoralistischer Sprachakrobatik" seien abzulehnen, solange sie sich nicht von unten nach oben in der Gesellschaft durchsetzten, sondern von einzelnen Institutionen oder Medienanstalten auferlegt würden, heißt es in dem Antrag, den der Vorsitzende der Jungen Union in Bayern, Christian Doleschal, eingebracht hatte.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Artur Auernhammer

 

 

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