(...) Der eingangs beschriebene Übergang von der Aufenthaltserlaubnis zur Niederlassungserlaubnis erfolgt dann nicht, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) der Ausländerbehörde zuvor mitgeteilt hat, dass die Voraussetzungen für einen Widerruf bzw. (...) Aufenthaltsrechtlich folgt aus einem Widerruf der Asylberechtigung oder der Zuerkennung des Flüchtlingsschutzes aber auch nicht immer eine Aufenthaltsbeendigung im Bundesgebiet. (...)
(...) Denn die von Ihnen angesprochenen Gewalttaten sind terroristische Akte die nicht als Taten religiöser Menschen definiert werden sollten. Der Islam wird dabei als ideologischer Deckmantel missbraucht. Mit dem religiösen Verständnis von beispielsweise in Deutschland lebenden Muslimen haben solche Handlungen nichts gemein. (...)
(...) Die Studie der ING Diba berechnet ein mögliches Gesamtpotenzial an eingesparten menschlichen Arbeitskräften durch den Einsatz von Robotern. (...) Den vielen Menschen aus den Westbalkanstaaten, die bislang ohne realistische Chancen einer Anerkennung versuchten, über ein Asylverfahren nach Deutschland zu kommen, soll nun - nach Einordnung der Staaten als sichere Herkunftsländer - die theoretische Möglichkeit gegeben werden, legal als Arbeitskräfte zuzuwandern. (...)
(...) Das Recht auf Asyl ist strikt vom Bereich der Arbeitsmigration zu trennen und gilt für jede Person, die Verfolgung nachweisen kann – gänzlich unabhängig von der beruflichen Qualifikation. (...)
(...) Regelmäßige monatliche Einkünfte werden als solche gekennzeichnet.“ Für mich besteht kein Handlungsbedarf, da ich keine anzeigepflichtigen Nebeneinkünfte habe. (...)
(...) Mit Beschlagnahmung oder Zwang haben diese Änderungen nichts zu tun. Derlei Maßnahmen lägen auch nicht im Kompetenzbereich des Bundes. (...)