2024 wurden 638 Millionen unbezahlte Überstunden geleistet, weshalb wird seitens Regierung nichts übernommen, dass diese gerecht ausgezahlt werden? Stattdessen kürzt die CDU Arbeitnehmerinnenrechte.
Sehr geehrter Herr G.
Überstunden im Sinne Ihrer Anfrage – als über die individuell-geschuldete Arbeitszeit hinausgehend geleistete Arbeitszeit – sind grundsätzlich zu vergüten, wenn das entweder vertraglich vereinbart wurde oder - falls dies nicht der Fall ist - die Arbeitsleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist (§ 612 BGB).
Weitere Voraussetzung eines Anspruchs auf Vergütung von Überstunden ist, dass der Arbeitgeber die Leistung von Überstunden veranlasst hat oder sie ihm zumindest zuzurechnen ist. Letzteres erfordert, dass die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt, geduldet oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig gewesen sind (BAG v. 17.8.2021 – 1 AZR 175/20). Diese Voraussetzungen sichern, dass der Arbeitgeber Vergütung nur für von ihm bzw. aus seiner Sphäre veranlasste Überstunden zahlen muss. Besteht aber ein Zahlungsanspruch, kann die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer diesen Anspruch natürlich geltend machen und ggf. arbeitsgerichtlich durchsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas
