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Fehlende Steuerdeckung für gesamtgesellschaftliche Aufgaben in der Rentenversicherung: Wann erfolgt die Entlastung der Beitragszahler?

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Frage von Kerstin S. •

Fehlende Steuerdeckung für gesamtgesellschaftliche Aufgaben in der Rentenversicherung: Wann erfolgt die Entlastung der Beitragszahler?

Sehr geehrte Frau Ministerin Bas, als neue Leiterin des BMAS appelliere ich an Sie bezüglich der Fehlfinanzierung versicherungsfremder Leistungen in der Rentenversicherung (DRV). In bisheriger Korrespondenz mit Abgeordneten wurde bestätigt, dass Steuerzuschüsse für diese gesamtgesellschaftlichen Aufgaben nicht ausreichen. Das bedeutet: Beitragszahler finanzieren systemwidrig Leistungen, die aus Steuermitteln gedeckt werden müssten. Reformen beim Bürgergeld lösen dieses strukturelle Problem nicht. Ich habe 3 konkrete Fragen: 1. Wann wird Ihr Ministerium die vollständige Deckung der DRV-Leistungen durch Bundesmittel gesetzlich garantieren? 2. Warum wird diese Entlastung der Beitragszahler nicht unmittelbar umgesetzt? 3. Wie hoch ist die aktuelle jährliche Lücke zwischen Steuerzuschuss und tatsächlichen versicherungsfremden Ausgaben? Ich bitte um eine Stellungnahme, die über allgemeine Ziele hinausgeht. MfG K. S.

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau S.

die Rentenversicherung als Sozialversicherung erbringt auch Leistungen, denen keine vorherigen Beitragszahlungen zugrunde liegen, die aber dem sozialen Ausgleich dienen und als gesamtgesellschaftliche Aufgabe angesehen werden können.

Welche Leistungen als versicherungsfremd – oder anders ausgedrückt: als nicht beitragsgedeckt – anzusehen sind, lässt sich aber nicht eindeutig festlegen. Daher werden die nicht beitragsgedeckten Leistungen auf Grundlage einer engen und einer erweiterten Abgrenzung bestimmt.

Die Bundeszuschüsse lagen gemäß der letzten Bestimmung für 2023 mit 84,3 Mrd. Euro zwischen den nicht beitragsgedeckten Leistungen in der engen (68,2 Mrd. Euro) und der erweiterten Abgrenzung (124,1 Mrd. Euro). Sie tragen damit sowohl dem Zweck der pauschalen Abgeltung der nicht beitragsgedeckten Leistungen als auch der allgemeinen Sicherungsfunktion angemessen Rechnung.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas 

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