Hinzuverdienstgrenze für ehemalige Berufssoldaten

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Bärbel Bas
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Frage von Johann P. •

Hinzuverdienstgrenze für ehemalige Berufssoldaten

Sehr geehrte Frau Bas,

wann werden endlich die Hinzuverdienstgrenzen für pensionierte Berufssoldaten aufgehoben. Bereits im Dezember 2023 wurde im Bundestag darüber diskutiert und an den Verteidigungsausschuss verwiesen. Bis jetzt ist nichts passiert und der Fachkräftemangel wird überall bemängelt, aber für arbeitswillige Pensionsempfänger werden die bestehenden Hindernisse nicht beseitigt.
Mit freundlichen Grüßen
Johann P.
Stabsfeldwebel a.D.

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SPD

Sehr geehrter Herr P.,

vielen Dank für Ihre Frage. Der Bundestag hat am 14. Dezember 2023 beschlossen, den von Ihnen genannten Antrag an den Verteidigungsausschuss des Bundestages zu überweisen. Dort befassen sich die Fraktionen bzw. die Mitglieder des Ausschusses nach wie vor mit dem Antrag, da es noch Klärungsbedarf mit dem Bundesinnenministerium gibt, wie mir meine zuständigen Fachkolleginnen und -kollegen in der AG Sicherheits- und Verteidigungspolitik der SPD-Bundestagsfraktion mitteilten.

Die AG Sicherheits- und Verteidigungspolitik spricht sich für die Abschaffung der Hinzuverdienstgrenze für Soldatinnen und Soldaten aus. Der Fachkräftemangel, das Mehr an Steuereinnahmen und nicht zuletzt der Gerechtigkeitsaspekt sprechen klar dafür.

Allerdings ist die Abschaffung der Grenze für ehemalige Soldatinnen und Soldaten nicht einfach umzusetzen. Der Grund dafür: Durch die enge Verquickung von Soldaten- und Beamtenrecht wäre eine Abschaffung der Hinzuverdienstgrenze nur für Militärs und Beamte zusammen möglich. Die Aufhebung der Grenze nur für eine der beiden Statusgruppen hätte vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand. Speziell geht es um einen Verstoß von Art. 3 Abs. 1 GG, da laut Juristen durch die Abschaffung nur für Militärs eine Besserstellung von Soldatinnen und Soldaten gegenüber Beamtinnen und Beamten die Folge wäre. Diese juristische Einschätzung teilen mehrere Ministerien sowie der Deutsche Bundeswehrverband.

Das Bundesbundesinnenministerium sieht eine mögliche Neuregelung hingegen kritisch, da es in Folge einer Aufhebung der Hinzuverdienstgrenze auch für Beamtinnen und Beamte eine Zuspitzung des Fachkräftemangels speziell im öffentlichen Dienst durch eine höhere Anzahl an Frühpensionärinnen und -pensionären befürchtet.

Meine Fachkolleginnen und -kollegen in der AG Sicherheits- und Verteidigungspolitik arbeiten daher weiter an einer einvernehmlichen Lösung, die die Aufhebung der Hinzuverdienstgrenze ermöglicht, ohne dabei einen allgemeinen Fachkräftemangel in den Ministerien herbeizuführen.

Ich empfehle Ihnen, sich bei weiteren Fragen zu dem Thema an die für Außen, Entwicklungszusammenarbeit, Verteidigung, Menschenrechte zuständige stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Gabriela Heinrich, oder an den Sprecher der AG Sicherheits- und Verteidigungspolitik der SPD-Bundestagsfraktion, Wolfgang Hellmich, zu wenden.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de. Ein passender erster Ansprechpartner für Ihre Anliegen ist auch stets Ihre Bundestagsabgeordnete bzw. Ihr Bundestagsabgeordneter vor Ort. Diesen finden Sie über https://www.bundestag.de/abgeordnete/wahlkreise.

Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas
 

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