Wie soll dieses Demokratiefördergesetz die Demokratie fördern?Will man uns Bürger beim Recht auf freie Meinungsäußerung so verunsichern,damit man bei brisanten Themen nicht mehr öffentlich Kritik übt?

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Bärbel Bas
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Frage von Klaus-Peter S. •

Wie soll dieses Demokratiefördergesetz die Demokratie fördern?Will man uns Bürger beim Recht auf freie Meinungsäußerung so verunsichern,damit man bei brisanten Themen nicht mehr öffentlich Kritik übt?

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Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Das Grundgesetz garantiert allen Menschen ein Leben in Würde und Freiheit, Gleichheits- und Freiheitsrechte, die Achtung ihrer Menschenrechte und die Gewährleistung von Rechtsstaatlichkeit. Dazu gehört auch die Meinungsfreiheit. Unser Grundgesetz ist damit ein Grundpfeiler unserer Demokratie. Diese wird aber zunehmend angegriffen. Um sie auch in Zukunft zu sichern, müssen wir sie entschieden verteidigen. Mit dem Demokratiefördergesetz soll hierzu erstmals ein ausdrücklicher gesetzlicher Auftrag für den Bund zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung geschaffen werden. 

Die Gestaltung und Förderung der Demokratie sowie die Achtung von Recht und Rechtsstaatlichkeit sind aber nicht allein staatliche Aufgabe, sondern ein gemeinsames Anliegen des Staates und einer lebendigen, demokratischen Zivilgesellschaft. Diese soll mit dem Demokratiefördergesetz gestärkt werden. Denn die Demokratie lebt von engagierten Menschen, die in ganz Deutschland ihre Interessen in den verschiedenen demokratischen Institutionen, Parteien und Wählervereinigungen vertreten oder sich in zahlreichen Initiativen, Vereinen und Organisationen für ein vielfältiges, pluralistisches und gewalt- und diskriminierungsfreies Miteinander einsetzen - im Bereich der Demokratieförderung und -stärkung, der politischen Bildung sowie bei der Auseinandersetzung mit und der Prävention jeder Form des politischen oder religiös begründeten Extremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sowie der Demokratiefeindlichkeit.

Das Demokratiefördergesetz soll dieses Engagement auch weiterhin ermöglichen und stärken. Zur Stärkung der Demokratie, zur politischen Bildung, zur Prävention jeglicher Form von Extremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sowie zur Gestaltung von gesellschaftlicher Vielfalt und Teilhabe soll der Bund zukünftig auf Grundlage eines ausdrücklichen gesetzlichen Auftrags bundeseigene Maßnahmen durchführen sowie Maßnahmen Dritter fördern, sofern sie von überregionaler Bedeutung sind. Die gesetzliche Verankerung soll die notwendige Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen und die damit verbundene nachhaltige Absicherung der Maßnahmen im Bereich der Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung gewährleisten. Damit soll ein Zuwachs an Planungssicherheit für den Bund und die Zivilgesellschaft einhergehen. 

Der Zuwachs an Planungssicherheit ermöglicht es, einen wirkungsvollen Beitrag zur Förderung des zivilgesellschaftlichen Engagements zu leisten. Damit soll das Demokratiefördergesetz dazu beitragen, der Entstehung demokratiefeindlicher Phänomene und extremistischer Tendenzen frühzeitig entgegenzuwirken, Radikalisierungsprozesse rechtzeitig zu unterbrechen und umzukehren sowie wichtige Beratungsleistungen in diesem Themenfeld weiter auszubauen. Des Weiteren soll durch eine längerfristige Förderung von Maßnahmen sichergestellt werden, dass zivilgesellschaftliche Akteure bereits bewährte Strukturen nicht nur aufrechterhalten, sondern vor allem auch weiterentwickeln können, um den sich teils wandelnden gesellschaftlichen Herausforderungen Rechnung tragen zu können.

Es empfiehlt sich, bei weitergehenden Fragen direkt Kontakt meinen zuständigen Fachkolleginnen und -kollegen aufzunehmen - etwa mit Dirk Wiese, dem für Innen, Recht, Petitionen, Sport und Kultur zuständigen stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion oder Sebastian Hartmann, dem Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Inneres der SPD-Bundestagsfraktion. Diese sind für Ihr Anliegen die richtigen Ansprechpartner. Ein passender erster Ansprechpartner für Ihre Anliegen ist auch stets Ihre Bundestagsabgeordnete bzw. Ihr Bundestagsabgeordneter vor Ort. Diesen finden Sie über https://www.bundestag.de/abgeordnete/wahlkreise.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas 

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