Wann erfolgt im Rahmen der Härtefallregelung für nicht leistungsgebundene Brennstoffe (Heizölkosten) die Mittelzuweisung des Bundes an die Länder

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Bärbel Bas
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Frage von Thomas O. •

Wann erfolgt im Rahmen der Härtefallregelung für nicht leistungsgebundene Brennstoffe (Heizölkosten) die Mittelzuweisung des Bundes an die Länder

Sehr geehrte Frau Bas,
am 27.02.2023 nahm ich mit dem Bürgertelefon der Landesregierung Hessen Verbindung auf, um mich über den Stand der Umsetzung der vom Bund getroffenen Härtefallregelung für nicht leistungsgebundene Brennstoffe (Heizöl) zu informieren. Die Mitarbeiterin der Landesregierung Hessen erklärte mir, dass eine Umsetzung bisher nicht erfolgen konnte, weil der Bund die entsprechenden Haushaltsmittel noch immer nicht den Ländern zugewiesen habe.
Diese Aussage irritiert mich, da das Land Berlin den aktuellen Pressemitteilungen zufolge bereits seit 31.01.2023 die Härtefallregelung umsetzt.
Ist die Aussage der Hessischen Landesregierung korrekt und wenn ja, wann werden die zugesagten Haushaltsmittel an die Länder fließen ?

Mit freundlichem Gruß,
Thomas O.

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Sehr geehrter Herr O.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ich habe mich dazu bei den zuständigen Fachpolitikerinnen und Fachpolitikern innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion erkundigt. Es empfiehlt sich, bei weiteren Fragen zu diesem Thema auch direkt Kontakt zu diesen aufzunehmen - etwa mit Dr. Matthias Miersch, dem für Umwelt, Klimaschutz, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zuständigen stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion oder Dr. Nina Scheer, der Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie der SPD-Bundestagsfraktion.

Was Ihre konkrete Frage betrifft: Für die Umsetzung der im Dezember vom Bundestag beschlossenen Zuschüsse für diejenigen, die mit leitungsungebundenen Brennstoffen wie beispielsweise Öl, Pellets oder Flüssiggas heizen, bedarf es einer Bund-Länder-Vereinbarung, da der Bund zwar die Mittel in Höhe von 1,8 Milliarden Euro bereitstellt, die konkrete Umsetzung jedoch durch die Bundesländer erfolgt. Diese Vereinbarung wird gegenwärtig vom Bundeswirtschaftsminister mit den Bundesländern verhandelt und beschlossen. Anschließend obliegt es den Bundesländern die Vereinbarung umzusetzen und den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern die Zuschüsse zukommen zu lassen. Dabei können sie die Details der Unterstützung und die Verfahren zur Auszahlung der Mittel im Rahmen der Vereinbarung frei wählen. Ich habe Ihr Anliegen auch an meine Fachkolleginnen und -kollegen weitergegeben mit der Bitte, den Bundeswirtschaftsminister und die Bundesländer abermals auf die Dringlichkeit der Angelegenheit hinzuweisen. Meine Kolleginnen und Kollegen haben auch öffentlich bereits darauf aufmerksam gemacht, etwa Matthias Miersch in diesem Artikel in der Berliner Morgenpost: https://www.morgenpost.de/politik/article237533231/heizoel-pellets-heizung-heizen-hilfe-haertefall-entlastung-wann.html. Anders als andere Bundesländer ist Berlin vorab - auf eigene Kosten und eigenes Risiko - in Vorleistung getreten.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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