Werden Sie das PNOG und das GKV-Stabilisierungsgesetz in dieser Form ablehnen und stattdessen die Rückzahlung der Milliarden-Schulden des Bundes an unsere Sozialkassen einfordern?

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Bärbel Bas
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Frage von Yvonne F. •

Werden Sie das PNOG und das GKV-Stabilisierungsgesetz in dieser Form ablehnen und stattdessen die Rückzahlung der Milliarden-Schulden des Bundes an unsere Sozialkassen einfordern?

Sehr geehrte Frau Bas, angesichts der aktuellen Reformpläne bin ich zutiefst besorgt. Das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) und das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz drohen zu einer sozialen Katastrophe zu werden. Statt echter Strukturreformen setzen sie auf massive Leistungskürzungen und extreme Mehrbelastungen für die Bürger: Beim PNOG drohen härtere Kriterien bei der Vergabe von Pflegegraden, die Streichung der Verhinderungspflege sowie Rentenkürzungen für pflegende Angehörige. Beim GKV-Gesetz drohen drastisch steigende Zusatzbeiträge, Leistungskürzungen und eine extreme Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze.

Das ist unzumutbar, solange der Bund der Pflegekasse 5,2 Mrd. € Corona-Mittel schuldet und den Krankenkassen jährlich 10 Mrd. € für versicherungsfremde Leistungen vorenthält.

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau F.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz habe ich mich unter anderem hier geäußert.

Der Gesetzentwurf zur Neuordnung der Pflegeversicherung befindet sich derzeit noch im Stadium eines Referentenentwurfs aus dem Bundesministerium für Gesundheit. Die Bundesregierung berät diesen aktuell intensiv. Nach dem Beschluss der Bundesregierung folgt dann das parlamentarische Verfahren, das voraussichtlich im Spätsommer beziehungsweise Herbst dieses Jahres stattfinden wird.

Die Pflegeversicherung steht heute unter erheblichem finanziellem Druck. Die Ausgaben für Pflegeleistungen übersteigen inzwischen deutlich die Beitragseinnahmen. Zwar wurde bereits mehrfach mit Beitragssatzanpassungen und Bundesdarlehen gegengesteuert, die finanzielle Lage bleibt jedoch äußerst angespannt.

Ohne Reformmaßnahmen drohen der Sozialen Pflegeversicherung Defizite von rund 7,6 Milliarden Euro im Jahr 2027 und von mehr als 15,4 Milliarden Euro im Jahr 2028. Die Ursachen hierfür liegen insbesondere in der deutlich gestiegenen Inanspruchnahme von Pflegeleistungen – die Zahl der Pflegebedürftigen ist von rund 2,8 Millionen im Jahr 2015 auf etwa 6 Millionen im Jahr 2025 angestiegen. 

Der aktuelle Entwurf hat Licht und Schatten. Es handelt sich nicht um ein reines Spargesetz, vielmehr geht der Entwurf der Bundesregierung auf sechs Monate intensiver Beratungen im sogenannten Zukunftspakt Pflege zurück. Hier haben Vertreterinnen und Vertreter von Bund, Ländern und Kommunen und unter Hinzuziehung von Wissenschaft und Interessengruppen Lösungsvorschläge erarbeitet. Der Entwurf sieht strukturelle Veränderungen bei Leistungsangeboten und Leistungszugängen vor und soll zugleich die finanzielle Stabilität der Pflegeversicherung sicherstellen. 

Ein wesentliches Ziel der Reform besteht darin, bestehende Strukturen zu vereinfachen, Bürokratie abzubauen und Leistungen flexibler nutzbar zu machen. Die geplante Neuordnung verschiedener Budgets soll die Leistungen der Pflegeversicherung übersichtlicher und leichter zugänglich gestalten. Gleichzeitig sollen Leistungen stärker gebündelt und zielgerichtet eingesetzt werden. Ein Beispiel hierfür ist das geplante Sozialraumbudget, das den bisherigen Entlastungsbetrag ersetzen soll und die Inanspruchnahme wohnortnaher Unterstützungsangebote erleichtern könnte.

Besonders hervorzuheben ist die stärkere Ausrichtung der Pflege auf Prävention und Rehabilitation. Pflegebedürftigkeit soll nach Möglichkeit vermieden, hinausgezögert oder zumindest in ihren Auswirkungen begrenzt werden. Pflegebedürftige sollen einen besseren Zugang zu Präventions- und Gesundheitsangeboten erhalten. Gleichzeitig sollen Pflegeberatung und Pflegeeinrichtungen stärker präventiv und rehabilitativ ausgerichtet werden.

Menschen, die zu Hause gepflegt werden, sollen künftig eine intensivere fachliche Pflegebegleitung und -beratung erhalten. Ziel ist es, Selbstständigkeit und Lebensqualität möglichst noch länger zu erhalten. Die geplanten Beratungsangebote sollen insbesondere zu Beginn eines erhöhten Pflegebedarfs Orientierung geben, die Versorgungsqualität in der Häuslichkeit besser sicherstellen und über bestehende Hilfs- und Unterstützungsangebote informieren. Für akute Belastungs- und Notsituationen in der häuslichen Pflege ist zudem ein Überbrückungsbudget zur Nutzung vor Ort vorgesehen.

Ein weiteres Anliegen des Gesetzentwurfs ist die Modernisierung der pflegerischen Infrastruktur. Pflegeeinrichtungen sollen bei der Einführung technischer und digitaler Innovationen stärker unterstützt werden, um Arbeitsabläufe zu verbessern und Pflegekräfte zu entlasten. Für Pflegebedürftige sowie ihre An- und Zugehörigen ist darüber hinaus ein digitales Pflege-Cockpit vorgesehen. Auch die Planung und Vernetzung der stationären Pflegeinfrastruktur sollen künftig besser koordiniert werden.

Gleichzeitig enthält der Referentenentwurf angesichts der schwierigen finanziellen Lage auch Vorschläge, die kritisch diskutiert werden müssen. Dazu zählen insbesondere die vorgesehenen Einsparungen bei den Rentenversicherungsbeiträgen für pflegende Angehörige, die Umwidmung von Mitteln des bisherigen Entlastungsbetrags im Pflegegrad 1 zugunsten fachpflegerischer Beratungs- und Betreuungsangebote sowie die geplante befristete Aussetzung bestimmter Tariftreueregelungen in der Pflege.

Für die weitere Debatte gilt: Alle Vorschläge müssen nun auf den Tisch, sorgfältig geprüft und ohne ideologische Scheuklappen diskutiert werden. Zugleich ist klar, dass angesichts der aktuellen Herausforderungen alle ihren Beitrag leisten müssen. Dies betrifft insbesondere die Bundesländer, die ihren Finanzierungsverpflichtungen im Pflegebereich bislang noch nicht ausreichend nachkommen.

Ich blicke den kommenden Beratungen im Deutschen Bundestag daher mit Zuversicht entgegen. Die SPD hat in der Vergangenheit stets Verantwortung für die Pflege übernommen und wird dieser Verantwortung auch gerecht werden. Unser Ziel sind tragfähige und für alle faire Lösungen, auf die sich die Menschen auch verlassen können.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen – zum Beispiel über https://www.bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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