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Antwort 18.11.2010 von Barbara Stamm CSU
(...) Die Fraktionen des Bayerischen Landtags erhalten - wie im Übrigen auch die des Bundestages und der anderen Landesparlamente - zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben und zur Deckung ihres allgemeinen Bedarfs Zuschüsse, deren Höhe vom Gesetzgeber im Haushaltsplan festgesetzt wird. Rechtsgrundlage in Bayern ist das Bayerische Fraktionsgesetz (BayFraktG); für die Gewährung der Zuschüsse sind Art. (...)
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