Frage an Barbara Steffens von Rana R. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Fr. Steffens,
Ich glaube, es ist jetzt an der Zeit für Sie, die folgende Frage zu beantworten:
Fallen hochprozentige alkoholische Getränke ihrer Ansicht nach als Funktionsarzneimittel unter das Arzneimittelgesetz (AMG)?
Und falls nein - warum nicht?
Ich danke Ihnen sehr herzlich für eine möglichst umgehende Antwort.
Mit freundlichen Grüßen -
Ihr R. Ray
Sehr geehrte Frau Ray aus Kassel,
gerne beantworte ich Ihre Frage, auch wenn Sie nicht in Nordrhein-Westfalen wohnen und eine Entscheidung von mir als Ministerin für die Bürgerinnen und Bürger und nicht als Abgeordnete in diesem Bundesland ansprechen.
Alkoholhaltige Getränke sind Lebensmittel im Sinne des § 2 Abs. 2 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches und fallen daher nicht unter das Arzneimittelgesetz (§ 2 Abs. 3 Nr. 1 AMG).
Mit freundlichen Grüßen
Barbara Steffens