(...) Rauchende Menschen können in ihrer Privatsphäre, zugelassenen Raucherräumen und im Freien weiterhin rauchen. Die Zustimmung in der Bevölkerung zur rauchfreien Gastronomie ist hoch. Dies ist ein Indiz dafür, dass sich diese keineswegs bevormundet fühlt. (...)
(...) Ebenso ist die Einschätzung vom Bundesgesundheitsministerium. Dieses hat in der Beantwortung einer Abgeordnetenanfrage vor kurzem noch einmal klargestellt, dass im Bundesnichtraucherschutzgesetz ein allgemeines Rauchverbot geregelt wird ohne Unterscheidung bestimmter Produktgruppen wie Zigarren, Zigaretten oder E-Zigaretten. Dementsprechend ist auch in Nordrhein-Westfalen überall dort, wo ein gesetzliches Rauchverbot gilt, die Nutzung der E-Zigarette nicht zulässig. (...)
(...) Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat schon 2008 zur Emission von elektronischen Zigaretten und zu möglichen Gesundheitsgefahren Stellung bezogen. Da bereits die Aufnahme von Nikotin ohne zusätzliche Substanzen die Gesundheit gefährden kann, rät das BfR zu vorsichtigem Umgang mit den elektronischen Zigaretten. (...)
(...) Zu Frage zwei: Ich handele in meiner Funktion als Landesgesundheitsministerin. Gesundheitliche Konsequenzen und Handlungsbedarf im Zusammenhang mit dem Verkauf und Gebrauch von Liquids waren bisher nicht Diskussionsgegenstand bei bundesgrünen Parteibeschlüssen. Grüne Anliegen sind aber sowohl der Gesundheitsschutz wie auch der VerbraucherInnenschutz. (...)
(...) Das Verwaltungsgericht stellt eindeutig fest, dass die Einschätzung des Ministeriums, bei den E-Zigaretten handele es sich um Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes vertretbar sei. (...)
(...) Die E-Zigarette wird häufig als "gesunde" Alternative zum Tabakkonsum beworben. Dies ist durch nichts belegt. (...)