(...) Das Verwaltungsgericht stellt eindeutig fest, dass die Einschätzung des Ministeriums, bei den E-Zigaretten handele es sich um Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes vertretbar sei. (...)
Sehr geehrter Herr Petrusch aus Cuxhaven,
gerne beantworte ich Ihre Frage, auch wenn Sie nicht in Nordrhein-Westfalen wohnen und meine Entscheidungen als Ministerin die Bürgerinnen und Bürger in diesem Bundesland betreffen.
(...) Selbst E-Zigaretten Vertreiber wie vitasmoke oder red-kiwi weisen im Internet auf Propylenglykol als potentielles Allergen hin und raten darüber hinaus zum Beispiel Asthma-Kranken zu äußerster Vorsicht bei der Nutzung elektrischer Zigaretten. So heißt es zum Beispiel bei vitasmoke bei den Sicherheits- und Gesundheitshinweisen unter anderem: "Generell gilt: benutzen Sie elektrische Zigaretten nur mit äußerster Vorsicht, wenn Sie an einer Lungenerkrankung (z.B. Asthma, COPD, Bronchitis, Lungenentzündung) erkrankt sind. (...)
(...) Nein, niemand. (...)
(...) Bezogen auf die Liquids haben sicLiquidseiten der Lobbyisten bei mir nur diejenigen lautstark zu Wort gemeldet, die diese vertreiben oder herstellen. (...)