Frage an Beate Meißner bezüglich Soziale Sicherung

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Beate Meißner
CDU
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Frage von Erika G. •

Frage an Beate Meißner von Erika G. bezüglich Soziale Sicherung

Was wird denn nun aus der Mütterrente?Die Rentenstellen wissen nichts Genaues,evtl. zum Jahresende,angeblich schafft man es nicht.Es ist ja auch fürchterlich "viel Rechenarbeit " zu leisten.Dazu kommt die Diskriminierung der Ostmuttis (26 EURO Ost 28 EURO West).Lang genug spricht man ja darüber.Inzwischen bin ich Urgrossmutter
geworden - einen biologischen Unterschied zwischen einer Ostmutti u.einer Westmutti kann wahrscheinlich niemand erklären.Vertrauen hab ich weder zu den Regierenden
in Berlin noch in Erfurt.
m.f.G. E.G.

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Antwort von
FDP

Auf Betreiben der CDU wurde die sogenannte Mütterrente ab diesem Jahr eingeführt, um die soziale Absicherung von Rentnerinnen zu verbessern, die vor 1992 Kinder erzogen haben. Die Erziehung von Kindern ist eine Grundvoraussetzung für den Generationenvertrag der Rentenversicherung. Während Kindererziehungszeiten ab 1992 rentenrechtlich umfassend anerkannt sind, ist dies für frühere Jahrgänge bislang nicht in diesem Umfang erfolgt. Diese Gerechtigkeitslücke soll mit der neu eingeführten Mütterrente geschlossen werden. Seit dem 1. Juli 2014 wird die Erziehungsleistung von Müttern oder Vätern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, mit einem zusätzlichen Entgeltpunkt in der Alterssicherung berücksichtigt. Die Erziehungsleistung dieser Menschen wird damit in der Rente besser als bisher anerkannt. Dies ist auch richtig, denn Kindererziehung verdient höchste Anerkennung und Respekt.
Das entsprechende Rentengesetz ist gerade in Kraft getreten, sodass darauf mögliche Verzögerungen bei den Rentenstellen zurückzuführen sein könnten. Fakt ist: Die Mütterrente existiert seit dem 1. Juli und jeder Betroffene hat einen Anspruch darauf. Wer schon Rente bezieht, muss auch keinen neuen Antrag stellen oder sonstige bürokratische Hürden überwinden, denn bei der Deutschen Rentenversicherung hat man für diese Personengruppe schon Informationen darüber, wer vor 1992 Kinder erzogen hat. Es wird dann einfach pauschal ein Entgeltpunkt mehr pro Kind berücksichtigt. D.h. in diesen Fällen wird die Rente automatisch erhöht. Frauen, die noch nie einen Antrag auf Anerkennung von Kindererziehungszeiten gestellt haben, sollten ihn spätestens beim Rentenantragsverfahren stellen.
Die CDU Thüringen setzt sich für stabile und sichere Renten ein. Dazu gehört auch die Angleichung der Renten in Ost und West, die uns sehr am Herzen liegt. Seit Jahren machen wir uns im Bund für dieses Anliegen stark und unterstützen alle Bestrebungen, dies so schnell wie möglich zu erreichen. Hier ist aber der Bund in der Pflicht, denn die Rentengesetzgebung erfolgt von Berlin aus. Uns ist aber diese Ungerechtigkeit bekannt und wir setzen uns entschieden dafür ein, dass sie nach und nach abgebaut wird.

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