Frage an Beate Merk bezüglich Recht

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Beate Merk
CSU
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Frage von Martin D. •

Frage an Beate Merk von Martin D. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Merk,

entgegen Ihrer Ansicht halte ich es für überaus notwendig, Mißstände auch anhand von Einzelfällen in öffentlichen Foren zu thematisieren, um die Praktiken der bayerischen Justiz und der CSU transparent zu machen.

So ist es in Bayern offenbar usus, statistisch weit über jegliche Praxis in allen anderen Bundesländern gegen Personen niederschwellig Untersuchungshaft zu verhängen.

Ich darf hierbei auf eine schon 2007 eingereichte parlamentarische Anfrage der Vizepräsidentin des Bayerischen Landtags, Christine Stahl, Beantwortung einer Anfrage hier auf abgeordnetenwatch.de und einen Zeitungsbericht verweisen, der belegt, dass Bayern weit mehr als das Doppelte für Entschädigung für zu Unrecht erlittene Untersuchungshaft ausgezahlt hat als das bevölkerungsreichere Nordrhein-Westfalen.

11. Mai 2009: www.augsburger-allgemeine.de

Noch brisanter wird dieser Sachverhalt durch eine weitere, wenig bekannte bayerische Praxis. Nämlich die, dass offenbar hochrangige Juristen mit CSU-Parteibuch auch bei ERWIESENERMASSEN und über lange Monate UNSCHULDIG eingesperrten Personen die völlig unzureichende (auch hierzu ist die Stellungnahme von Frau Stahl als positiver Gegenpol zu betrachten) Entschädigung für zu UNRECHT erlittene Freiheitsentziehung von 25 Euro (erhöht von 11 Euro...!) mittels Amtsgewalt zu VERWEIGERN versuchen.

Mein eigener Fall, als Freiheitsberaubung eines Polizeibeamten auch beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, Az. 1033/12 anhängig, ist ein Beispiel.

http://www.fnweb.de/ohrfeige-fur-staatsanwaltschafineinemt-1.297651

Die vom Landgericht zugewiesene Haftentschädigung wurde infolge durch Behörden Bamberg verweigert.

Weiteres Beispiel:

https://3c.web.de/client/dereferrer?redirectUrl=http%3A%2F%2Fwww.woetzel-online.info%2Findex.php%3Fop%3DViewArticle%26articleId%3D450%26blogId%3D1&selection=tfol119ffb761cfa22fe

Wie stellen Sie als dienstaufsehende Ministerin sich zu dieser Praxis?

Halten Sie dies für angemessen?

MfG

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Deeg,

die Frage, ob jemandem aufgrund einer Strafverfolgungsmaßnahme Entschädigung zusteht, ist gesetzlich geregelt und auch der gerichtlichen Überprüfung zugänglich.

Da in Ihrem Fall eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg vorliegt, ist mir aufgrund der verfassungsrechtlich gewährleisteten Unabhängigkeit der Gerichte eine Stellungnahme verwehrt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Beate Merk, MdL