Frage an Beate Merk bezüglich Recht

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Beate Merk
CSU
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Frage von Michael R. •

Frage an Beate Merk von Michael R. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Dr. Merk,

ich grüble gerade darüber wie die Qualität der hiesigen Staatsanwaltschaften und Gerichte verbessert werden könnte. Könnte die Misere der mangelnden Qualität und Transparenz, die in den letzten Monaten immer wieder in dem Medien kritisiert wurden, eventuell darin liegen könnte, dass zu oft zwischen unterschiedlichen Positionen gewechselt wird?
Meine Erfahrung zeigt, dass es eine gewisse Einarbeitungszeit benötigt, um auf das Niveau einer vorhergehenden Tätigkeit zu erreichen. Sicherlich ist es reizvoll für Richter und Staatsanwälte, neue Aufgabenbereiche übernehmen zu können, beeinträchtigt aber auch sicherlich die Qualität der Justiz allgemein. Könnte es helfen z.B. die Rotation zu verlangsamen und die Weiterbildungsmaßnahmen zu Verbessern?

Mit freundlichen Grüßen
Michael Reeps

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Reeps,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 23. Juli 2013, in der Sie Vorschläge zur Steigerung der Qualität der bayerischen Justiz äußern.

Der Aufgabenwechsel von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten ist ein Grundbaustein der Personalentwicklung in der bayerischen Justiz und dient ihrer Leistungsfähigkeit. Zur Steigerung ihrer fachlichen Flexibilität und Verwendungsbreite sollen die Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte insbesondere in der Anfangsphase ihres Berufslebens Erfahrungen in unterschiedlichen Aufgabenbereichen der Gerichte und Staatsanwaltschaften sammeln. Die Auseinandersetzung mit und die Bewährung in unterschiedlichen Rollen und Aufgaben verschafft einen Überblick über die Aufgaben der ordentlichen Gerichtsbarkeit, sorgt für vielseitig einsetzbares Erfahrungswissen und ist sicherlich die beste Grundlage dafür, mit breiter Berufs- und Lebenserfahrung die richterlichen Aufgaben zu bewältigen. Neben der hohen fachlichen Qualifikation und Einsatzbereitschaft der bayerischen Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ist dies der maßgebliche Grund dafür, dass die bayerische Justiz, wie zahlreiche Statistiken belegen, in der Bundesrepublik anerkanntermaßen eine Spitzenposition einnimmt.

Selbstverständlich wäre ein zu häufiger Wechsel aufgrund der von Ihnen benannten Reibungsverluste in der Einarbeitungszeit ungünstig. Es gilt daher, die richtige Balance zu finden. Die schriftlich niedergelegten Personalentwicklungsgrundsätze im richterlichen und staatsanwaltlichen Dienst sehen insofern vor, dass im Interesse einer soliden Einarbeitung und einer nachhaltigen Erprobung in einer Geschäftsaufgabe eine hinreichende Verweildauer in der zugewiesenen Geschäftsaufgabe anzustreben ist. In Rechtsgebieten, in denen ein hoher fachlicher Spezialisierungsgrad mit besonderen Erwartungen der Anwaltschaft, der Öffentlichkeit sowie wirtschaftlichen und justizpolitischen Schwerpunkten zusammentrifft, wird eine besondere fachliche Spezialisierung, die mit einem längerfristigen Verweilen im jeweiligen Amt verbunden ist, gefördert.

Den rund 2.900 bayerischen Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten steht ein breites Fortbildungsangebot aus allen Bereichen zur Verfügung, das laufend überprüft, evaluiert, angepasst und ausgebaut wird. Dieses beinhaltet Fortbildungen zu fachlichen und übergreifenden Themen aller Sparten auf lokaler, regionaler, Landes-, Bundes- und Europaebene. So wurden allein unter Verantwortung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz im Jahr 2012 85 Tagungen - davon 17 an der Deutschen Richterakademie und 68 auf Landesebene - durchgeführt. Einschließlich der Tagungen der Deutschen Richterakademie und auf europäischer Ebene haben im Jahr 2012 2.436 bayerische Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte an 343 überregionalen Fortbildungsveranstaltungen teilgenommen. Hinzu kommen die Teilnahmen an Fortbildungen auf regionaler und lokaler Ebene, die durch die Oberlandesgerichte und Generalstaatsanwaltschaften sowie die einzelnen Gerichte und Staatsanwaltschaften verantwortet werden. Auch im Jahr 2013 und in den kommenden Jahren werden wieder eine große Anzahl und Breite von Fortbildungsveranstaltungen angeboten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Beate Merk, MdL