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Antwort von Beate Merk
CSU
• 19.08.2013

(...) Es steht Ihnen frei, sich wegen der von Ihnen benötigten Angaben unmittelbar an die zuständigen Aufsichtsbehörden zu wenden. Diesen obliegt auch die Entscheidung darüber, ob die Informationen öffentlich oder auf Anfrage zugänglich gemacht werden können oder der Geheimhaltung bedürfen. (...)

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